Regierung lehnt Änderung beim Gentest-Gesetz ab

BERLIN (fst). In wenigen Wochen wird sich der Bundestag erstmals mit dem Gendiagnostik-Gesetz beschäftigen. Gestern hat das Bundeskabinett der Gesetzesvorlage zugestimmt.

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Regierung lehnt Änderung beim Gentest-Gesetz ab.

Regierung lehnt Änderung beim Gentest-Gesetz ab.

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Der Entwurf macht strenge Vorgaben für Gentests, betont die Freiwilligkeit als Voraussetzung solcher Untersuchungen und verbietet es Arbeitgebern und Versicherungsunternehmen mit wenigen Ausnahmen, von Mitarbeitern oder Kunden Genuntersuchungen zu verlangen. Im Referentenentwurf war bei Versicherungsabschluss noch eine Summe von 250 000 Euro genannt, bis zu der vom Kunden keine Gentests verlangt werden dürfen. Nun dürfen Versicherer erst ab einer Versicherungssumme von 300 000 Euro Untersuchungsergebnisse verlangen. Heimliche Vaterschaftstest sollen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Insgesamt weist der Kabinettsbeschluss wenige Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf aus. Auch die Verwendung von Gendaten in der Forschung bleibt ausgeklammert. Die Grünen im Bundestag hatten dies heftig kritisiert (wir berichteten).

Ungeachtet der Kritik der Bundesärztekammer (BÄK) weist der Gesetzentwurf der genetischen Diagnostik weiter eine besondere Stellung zu. Die BÄK hatte angeregt, nicht eine Untersuchungsmethode, sondern die Nutzung von prognostischen Informationen zum Regelungskern des Gesetzes zu machen. Diesen Vorschlag hat das Bundesgesundheitsministerium nicht aufgenommen.

Unverändert geblieben ist ebenfalls die geplante Pflicht für Personen oder Einrichtungen, sich zu akkreditieren, wenn sie genetische Analysen vornehmen. Dies lehnt die BÄK mit der Begründung ab, die Akkreditierung sei nur ein Kompetenznachweis für bestimmte Untersuchungen, sage aber nichts über die "kontinuierliche Prüfung der Ergebnisqualität aus." Stattdessen hat die BÄK eine gesetzliche Verpflichtung für Labore vorgeschlagen, ein internes Qualitätsmanagement umzusetzen.

Das Kabinett beharrt auch auf der Vorgabe, dass alle Ärzte unabhängig von ihrer Qualifikation genetische Untersuchungen vornehmen dürfen. Lediglich prädiktive genetische Tests sind Humangenetikern vorbehalten. Der Bund greife mit dieser Vorgabe "in bisher einmaliger Art und Weise in die Struktur der Weiterbildung und damit in die Rahmenbedingungen eines medizinischen Fachgebiets ein", rügt die Bundesärztekammer.

Ab 300 000 Euro dürfen Gentests verlangt werden.

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