Regierung plant Verbot von Pick-up-Stellen

Veröffentlicht:

BERLIN (run). Pick-up-Stellen für Arzneimittel sollen nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes verboten werden. Die Bundesregierung folgt damit ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag.

In der Novelle ist vorgesehen, dass Rezepte nicht mehr außerhalb von Apothekenbetriebsräumen - etwa Drogerien - gesammelt werden dürfen. Außerdem soll der Versandhandel mit Arzneien nur "unmittelbar an den Endverbraucher durch die Apotheke selbst oder durch Transport- und Logistikunternehmen an die der Apotheke benannte individuelle Lieferanschrift" erfolgen dürfen.

Begründet wird die geplante Neuregelung mit einer möglichen Gefährdung der flächendeckenden und sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Diese seien Waren besonderer Art, die nicht unter den gleichen Bedingungen frei verfügbar sein sollten wie gewöhnliche Waren. Verbrauchern müsse klar sein, dass die Abgabe eines apothekenpflichtigen Medikaments nur in Apotheken oder durch einen von ihnen beauftragten Versand stattfinde.

Ein Verbot von Pick-up-Stellen war schon im Zuge der 15. AMG-Novelle beraten, aber schließlich verworfen worden, da ihm Fachjuristen keine große Chance eingeräumt hatten, gerichtsfest durchgesetzt werden zu können.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nutzenbewertung

G-BA erkennt bei neuen Arzneimitteln kaum Zusatznutzen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EEG-Datenauswertung

Reisekrankheit: Die richtige Musik kann helfen

Tausch der TI-Komponenten

E-Arztausweise: Chaos beim Kartentausch? Die Frist für Praxen läuft!

Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind