Regierung plant Verbot von Pick-up-Stellen

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BERLIN (run). Pick-up-Stellen für Arzneimittel sollen nach dem Entwurf des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes verboten werden. Die Bundesregierung folgt damit ihren Ankündigungen im Koalitionsvertrag.

In der Novelle ist vorgesehen, dass Rezepte nicht mehr außerhalb von Apothekenbetriebsräumen - etwa Drogerien - gesammelt werden dürfen. Außerdem soll der Versandhandel mit Arzneien nur "unmittelbar an den Endverbraucher durch die Apotheke selbst oder durch Transport- und Logistikunternehmen an die der Apotheke benannte individuelle Lieferanschrift" erfolgen dürfen.

Begründet wird die geplante Neuregelung mit einer möglichen Gefährdung der flächendeckenden und sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Diese seien Waren besonderer Art, die nicht unter den gleichen Bedingungen frei verfügbar sein sollten wie gewöhnliche Waren. Verbrauchern müsse klar sein, dass die Abgabe eines apothekenpflichtigen Medikaments nur in Apotheken oder durch einen von ihnen beauftragten Versand stattfinde.

Ein Verbot von Pick-up-Stellen war schon im Zuge der 15. AMG-Novelle beraten, aber schließlich verworfen worden, da ihm Fachjuristen keine große Chance eingeräumt hatten, gerichtsfest durchgesetzt werden zu können.

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