Zusatzbeiträge

Regierung sieht kein Risiko der Überforderung

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BERLIN. Die Bundesregierung zeigt sich überzeugt, dass gesetzlich Krankenversicherte vor finanzieller Überforderung geschützt sind.

In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion heißt es, dass das "Risiko einer Unterschätzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags äußerst gering ist".

Gesetzlich ist festgelegt, dass die Belastung durch Zusatzbeiträge der Kassen nicht mehr als zwei Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens betragen darf.

Die Linksfraktion wollte Unsicherheiten bei der Berechnung dieses durchschnittlichen Zusatzbeitrags erkunden. Dieser wird am 1. November jedes Jahres prospektiv vom Bundesgesundheitsministerium für das Folgejahr berechnet.

Dabei wird der Wert aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Ausgaben der Kassen, den voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds sowie der Zahl der von Zusatzbeiträgen potenziell betroffenen Mitglieder berechnet.

Bei der Einnahmen- und der Ausgabenschätzung gelte das Vorsichtsprinzip: So würden im Fall von Unsicherheiten die Einnahmen eher zu niedrig, die Ausgaben eher zu hoch angesetzt. 2011 und 2012 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag jeweils bei null. (fst)

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