Krankenhäuser

Regierung sieht keine Gefahr für Zentren

Kassen und Kliniken liegen im Clinch über Zuschläge für Zentren. Fehlt das Extra-Geld vor Ort?

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BERLIN. Die Bundesregierung sieht keine drohenden finanziellen Engpässe für Medizinische Zentren. Hintergrund dafür ist die Kündigung der Zentrumsvereinbarung im vergangenen September durch den GKV-Spitzenverband.

Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, erkundigte sich schriftlich, ob Zentren dadurch in die Bredouille geraten sind.

Die Bundesregierung beruft sich auf eine Abfrage bei den Ländern vom November 2017. Kein Bundesland habe von Fällen berichtet, in denen einer Klinik Aufgaben zugewiesen wurden, die nicht anderweitig finanziert werden. Auch bei einem Fachgespräch im Februar sei nicht von Finanzierungsproblemen berichtet worden.

Ein bloßes Türschild reiche als Nachweis eines Zentrums nicht aus, begründete der GKV-Spitzenverband seinerzeit die Kündigung der Vereinbarung. Die besondere Aufgabe eines Zentrums bedürfe eines Kompetenznachweises. Die Länder fahren bei der Ausweisung der bisher rund 250 Zentren keine einheitliche Strategie.

In Nordrhein-Westfalen sind vielerorts Zuschläge für Brustzentren vereinbart worden, wohingegen Baden-Württemberg vor allem geriatrische Zentren fördert. Etwa 70 Prozent aller Förderungen bundesweit entfallen auf Brustzentren, onkologische oder geriatrische Zentren.

Eine Fortschreibung des Flickenteppichs bei der Förderung kommt aus Kassensicht nicht in Frage. Für das laufende Jahr waren nach Angaben des GKV-Spitzenverbands Zentrumszuschläge in Höhe von rund 180 Millionen Euro vorgesehen.

Der Schiedsstellenbeschluss vom Dezember 2016 war gegen die Stimmen von GKV und PKV ergangen. Nun klagt die GKV vor dem Verwaltungsgericht Berlin dagegen.

Unterdessen sind die Länder nicht daran gehindert, auf Basis der geltenden Rechtslage Versorgungsaufträge an Kliniken zu erteilen, die Kriterien für einen Zuschlag für besondere Aufgaben erfüllen, betont die Regierung. (fst)

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