Rettungsdienst im Raum Hannover: Zukunft ungewiss

HANNOVER (cben). Die Region Hannover will unbedingt verhindern, dass der Rettungsdienst in und um Hannover europaweit ausgeschrieben wird.

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Rettungsdienst im Einsatz: Verschlechtert sich die Qualität, wenn er europaweit ausgeschrieben wird?

Rettungsdienst im Einsatz: Verschlechtert sich die Qualität, wenn er europaweit ausgeschrieben wird?

© Foto: dpa

Derzeit wird der Rettungsdienst in dieser Region wie fast überall in Deutschland vor allem durch das Rote Kreuz, den Arbeiter Samariter Bund und die Johanniter Unfallhilfe bestritten. Doch zum Jahresende laufen die Verträge in der Region Hannover aus.

Die Aufträge wieder wie üblich an die regionalen Anbieter zu vergeben, hat der Bundesgerichtshof im Dezember vergangenen Jahres verboten. Die Dienste müssten nun in einem deutschlandweiten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden, sagte Angela Schultjan, Gewerkschaftssekretärin bei Verdi, zur "Ärzte Zeitung". Zudem stehe an, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Deutschland sogar die europaweite Ausschreibung verlange. Die Europäische Kommission hat Deutschland 2006 vor dem EuGH verklagt.

Nach Ansicht von Verdi führt diese Vergabepraxis zu einer Verschlechterung der Versorgung. "Die Arbeitsbedingungen der Retter und die Ortskenntnis dürfen bei solchen Ausschreibungen zum Beispiel keine Rolle spielen", kritisierte Schultjan, "das bestätigen mehrere gerichtliche Entscheidungen!"

Verdi votiert deshalb entweder für eine Kommunalisierung der Dienste, doch dann wären die gegenwärtigen Träger aus dem Spiel, was nicht im Interesse der Region liegen kann. "Oder man erklärt den Rettungsdienst zu einer hoheitlichen Aufgabe", sagte Schultjan, "dann muss der Dienst nicht ausgeschrieben werden." Derzeit führe Verdi in Berlin entsprechende Gespräche mit dem Innenausschuss des Bundestages.

Hanno Kummer vom vdek Niedersachsen dagegen begrüßte eine deutschlandweite oder gar europaweite Ausschreibung. "Ausschreibungen sind kein Hindernis für die Qualität, wenn die Ausschreibungskriterien richtig gewählt werden", erklärte Kummer. Die bisherige Praxis, den Rettungsdienst "freihändig zu vergeben, lässt Qualitätskriterien außer Acht", so Kummer.

Auch sei der Rettungsdienst nicht mit hoheitlichen Aufgaben, wie etwa der Polizei, vergleichbar, so Kummer. "Dass dann die Sozialversicherung eine Dienstleistung des öffentlichen Dienstes bezahlen würde, wäre doch eine sehr merkwürdige Konstellation."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Wer soll retten dürfen?

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