Internistentag 2015

Ruf nach klaren Regeln

Krankenhausreform, Korruptionsgesetz, Praxisaufkäufe: Die Internisten fordern Korrekturen an der Gesetzgebung der Koalition.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Internisten wollen an den Stellschrauben von Gesetzen drehen.

Die Internisten wollen an den Stellschrauben von Gesetzen drehen.

© Electriceye / fotolia.com

BERLIN. Zum Auftakt des 8. Deutschen Internistentages wurde scharfe Kritik an der Gesundheitsgesetzgebung der Koalition laut.

Die Krankenhausreform, das Anti-Korruptionsgesetz und die Umsetzung des Versorgungsstärkungsgesetzes bedürften dringender Korrekturen, forderten die Spitzen des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI).

"Es müssen endlich verlässliche Voraussetzungen für eine angemessene Finanzierung der Krankenhäuser geschaffen werden", sagte BDI-Vizepräsident Dr. Hans-Friedrich Spies.

Bund und Länder hätten sich bei ihrem gemeinsamen Reformwerk nicht auf eine ausreichende Finanzierung der Krankenhauskosten verständigen können. Nun drohten Qualitätsverluste in den Krankenhäusern.

Eine angemessene Behandlung der Patienten sei nur dort möglich, wo das ärztliche und pflegerische Personal nicht über Gebühr belastet werde, sagte Spies. Eine Reform, die sich die Stärkung der Versorgungsqualität auf die Fahne schreibe, müsse bei der Ressourcenausstattung ansetzen, betonte Spies.

Stattdessen müssten die Krankenhäuser neue Kürzungen und Belastungen gewärtigen.

"Gefahr für den freien Arztberuf"

Als "erhebliche Gefahr für den freien Arztberuf" wertete BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack die Pläne zur Ausweitung der Korruptionsparagrafen des Strafgesetzbuchs auf die Gesundheitsberufe.

"Für den einzelnen Arzt ist im gegenwärtigen Gesetzentwurf nicht zweifelsfrei festzustellen, wann Kooperationen bereits als unlautere Beeinflussung des Wettbewerbs gelten", sagte Wesiack.

Der BDI stehe hinter einem Gesetz, das für Ärzte und Angehörige der Heilberufe Rechtssicherheit schaffe.

Dafür müsse der Gesetzgeber aber detailliert und verbindlich darlegen, wann Ärzte Strafverfolgung zu befürchten hätten und wann sie gefahrlos mit anderen Ärzten und Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammenarbeiten könnten.

Das Gesetz müsse zudem unmissverständlich regeln, wie die Zusammenarbeit bei der Drittmittelforschung gestaltet werden könne.

Dass der Gesetzentwurf Krankenkassen und die private Assekuranz zum Kreis derer zähle, die direkt Strafanzeige erstatten dürfte, berge die Gefahr des Missbrauchs, warnte Wesiack.

Der Gesetzgeber müsse verhindern, dass Kassen und Versicherer damit die Möglichkeit erhielten, wirtschaftlich begründete Auseinandersetzungen mit Ärzten im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung zu lösen.

Sicherheit der Patientenakten

Über die Akteneinsicht könnten sie Einblicke in zu Recht vertrauliche Kooperationsmodelle erhalten. Auch die Patientenakten seien dann nicht mehr sicher.

Die Herausforderungen für die Ärzte durch die nach Europa flüchtenden Menschen strich BDI-Vizepräsident Dr. Wolfgang von Römer heraus.

"Dafür benötigen wir einerseits die finanziellen Mittel und andererseits auch eine Bedarfsplanung auf einer völlig neuen Grundlage. Der Aufkauf von Praxen ist auch unter diesem Aspekt nicht zielführend", sagte von Römer.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz hat die Koalition die Kassenärztlichen Vereinigungen quasi dazu verpflichtet, Arztsitze nicht nach zu besetzen, wenn der Versorgungsgrad der betroffenen Arztgruppe 140 Prozent übersteigt. Stattdessen sollten diese Arztsitze aufgekauft werden.

Ehe jetzt wertvolle Versorgungsstrukturen durch Aufkauf zerstört werden, sollten neue Modelle entwickelt werden, forderte dagegen von Römer.

Auch ohne die Herausforderungen der ärztlichen Versorgung der Flüchtlinge fehlten im ländlichen Raum Haus- und Fachärzte. Grund seien falsche Berechnungsgrundlagen.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2016 eine neue, kleinräumigere Bedarfsplanung zu entwickeln.

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