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SPD-Abgeordnete wollen Substitutionsbehandlung retten

BERLIN (fst). Mit einem Gruppenantrag, der für Parlamentarier anderer Fraktionen offen ist, wollen SPD-Abgeordnete Bewegung in den Streit um die Substitutionsbehandlung Schwerabhängiger mit Diamorphin bringen.

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Seit die Modellprojekte in mehreren deutschen Städten ausgelaufen sind, ist die Behandlung schwer kranker Opiatabhängiger zur Hängepartie im Bundestag geworden. Die Union hat wiederholt eine Übernahme der Projekte in die GKV-Regelversorgung abgelehnt. Dabei hatten die Modelle gezeigt, dass sich bei der Diamorphin-Behandlung die Gesundheit der Abhängigen stärker besserte und der illegale Drogenkonsum häufiger sank als in der Vergleichsgruppe, die eine Methadonbehandlung erhielt.

Einen neuen Impuls in der Debatte könnte jetzt ein Gruppenantrag von SPD-Abgeordneten schaffen. Er sieht zum einen vor, dass Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft wird. Zum anderen gibt er strenge Kriterien für die Teilnahme vor: Die Kandidaten müssen mindestens seit fünf Jahren opiatabhängig sein, vorwiegend intravenös konsumieren, zwei erfolglose Therapieversuche hinter sich haben und mindestens 23 Jahre alt sein.

Union lehnt Übernahme in Regelversorgung bislang ab.

Weiterhin schreibt der Gesetzentwurf die Qualitätskriterien für die Drogeneinrichtung vor, in der Diamorphin abgegeben werden soll. Zudem wird ein Sondervertriebsweg für Diamorphin festgelegt, nachdem der Hersteller den Wirkstoff direkt an die behandelnde Einrichtung -  also nicht über die Apotheke - liefern soll.

Behandelnde Ärzte müssen die Zusatzweiterbildung "Suchtmedizinische Grundversorgung" nachweisen und auch weitere Qualifikationen erwerben, die die Bundesärztekammer künftig noch in die Zusatzweiterbildung aufnehmen will. Als nachgewiesen gilt die suchttherapeutische Qualifikation bei den Ärzten, die bereits sechs Monate lang in den Modellprojekten tätig gewesen sind.

Für die Grünen-Fraktion erklärte ihr drogen- und suchtpolitischer Sprecher, Dr. Harald Terpe, es sei richtig, "eine solche ethische Frage zum Gegenstand eines fraktionsübergreifenden Gruppenantrags zu machen". Nun sollten Unionsabgeordnete "über ihren Schatten springen und den Gesetzentwurf unterstützen", forderte der Arzt.

Die Initiatorinnen des Antrags, Elke Ferner und Dr. Carola Reimann (beide SPD), haben ihre Kollegen aufgefordert, sich schon bis Freitag per Unterschrift für den Gruppenantrag zu entscheiden. Er soll dann vermutlich noch vor Weihnachten in den Bundestag eingebracht werden.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Heilsamer Zwang für Sachlösungen

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