SPD will Rechte von Patienten bündeln

Die SPD-Fraktion hat einen eigenen Antrag für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt. Doch über Paragrafen-Kosmetik kommt die Vorlage nicht hinaus.

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Ein neues Buch für Patientenrechte? Die SPD legt einen Antrag dazu vor.

Ein neues Buch für Patientenrechte? Die SPD legt einen Antrag dazu vor.

© Gina Sanders / fotolia.com

BERLIN (hom). Die Sozialdemokraten wollen die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil- sowie im Straf- und Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte in einem "modernen Patientenrechtegesetz" zusammenführen.

Die derzeitige Situation mache es Laien schwer, sich über die geltende Rechtslage zu informieren, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion. An diesem Mittwoch werden dazu im Gesundheitsausschuss des Bundestags Verbände und Experten gehört.

Die SPD will Patienten auch besser vor Fehlern von Ärzten und Pflegekräften schützen. Patienten hätten das Recht "auf eine sichere und bedarfsgerechte Behandlung, die modernen Standards entspricht", heißt es dazu in der Vorlage der SPD-Fraktion.

Laut aktuellen Schätzungen des Aktionsbündnisses Patientensicherheit kommen in deutschen Krankenhäusern pro Jahr etwa 17.000 Patienten aufgrund "vermeidbarer unerwünschter Ereignisse" zu Tode.

Um Fehler in Kliniken und Praxen zu vermeiden, müssten "organisatorische Mängel", die zu Behandlungsfehlern führen, beseitigt werden, fordert die SPD.

Gesetzliche Regelungen seien dazu nicht nötig. Fehler, die Ärzten und Krankenschwestern unterliefen, müssten bekannt und offen diskutiert werden, um neue Fehler zu vermeiden.

Arbeitsrechtliche Strafen seien "auszuschließen", da dies dazu führe, dass Fehler erst gar nicht angezeigt würden.

Die SPD steht mit ihrem Vorstoß für mehr Patientenschutz nicht alleine da. Auch Union und FDP haben vereinbart, ein Patientenrechtegesetz auf den Weg zu bringen.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), will dazu bis Mitte Februar ein Diskussionspapier vorlegen, das in den Fraktionen beraten werden soll.

Auch Zöller will die Fehlerkultur in Kliniken und Praxen durch ein Fehlermeldesystem stützen. Dies soll anonym und ohne Sanktionierung geschehen. Zudem sollen die Opfer von Ärztefehlern schneller als bisher entschädigt werden.

Die SPD verlangt in ihrem Antrag, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern.

Allerdings strebt die SPD - wie Zöller auch - keine vollständige Beweislastumkehr an, da dies dazu führen könnte, dass Versicherer spezifische Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen in den Kliniken nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf die Patienten abgewälzt würden.

Zudem soll der Einblick in die ärztliche Dokumentation erleichtert werden. Zurzeit sei es für Patienten, Anwälte und Gerichte schwierig, im Streitfall Zugang zu vollständigen Patientenakten zu bekommen, schreibt die SPD.

Um Patienten mehr Mitsprache bei Entscheidungen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen einzuräumen, müssten Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) künftig ein Stimmrecht bekommen, schlägt die SPD vor.

Bei Vertretern des GBA stoßen derartige Überlegungen bislang jedoch auf Skepsis (wir berichteten). Eine Stimmübertragung an Patientenvertreter werfe "grundlegende ordnungspolitische und inhaltliche Fragen auf", heißt es.

Zudem seien die Interessen der Patienten in der jetztigen Struktur des GBA "gut gewahrt".

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