Sachsen unterstützt Eltern bei der IvF

DRESDEN (tra). Sachsen ist das erste Bundesland, dass verheiratete Paare ab 1. März finanziell bei einer künstlichen Befruchtung (IvF) unterstützt. Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU) hat die Ausgrenzung von Paaren ohne Trauschein von der Förderung verteidigt.

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Jährlich will Sachsen für die künstliche Befruchtung 1,1 Millionen Euro bereitstellen. Verheiratete Paare, die mindestens ein Jahr in Sachsen gelebt haben müssen, erhalten für die zweite und dritte Behandlung jeweils eine Pauschale von bis zu 900 Euro, für die vierte 1600 bis 1800 Euro (wir berichteten).

Dass nur verheiratete Paare diese Förderung ab dem 1. März erhalten können, erklärte Clauß mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007: Dort wurde entschieden, dass unverheiratete Paare die Kosten für eine künstliche Befruchtung selber tragen müssen. Auch eine Richtlinie der Bundesärztekammer sehe dies so vor.

Der Leiter der IvF-Praxisklinik Dresden, Dr. Hans-Jürgen Held, sprach sich allerdings für eine großzügigere Interpretation der Regeln aus. "Der rechtliche Spielraum wäre da. Wenn es im privaten Bereich geht, warum dann nicht im gesetzlichen Rahmen", sagte er.

Das Vorpreschen Sachsens bei diesem Thema hatte bundesweit ein positives Echo ausgelöst. "Bis zu 20 Mails und Anrufe von Paaren mit Kinderwunsch erreichen uns täglich", berichtet Held. Die Praxis ist eine von fünf reproduktionsmedizinischen Kliniken im Freistaat. Auch Vertreter aus anderen Bundesländern hätten wegen der Ausgestaltung des Projekts nachgefragt, so Clauß.

In Sachsen erhofft man sich durch die Förderung jährlich rund 300 Babys mehr. Seit 2004 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung in der assistierten Reproduktion bei den ersten drei Behandlungszyklen nur noch zur Hälfte, ab der vierten Behandlung gar nicht mehr. Daher ist die Zahl der Geburten nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen seit 2004 bundesweit um 50 Prozent gesunken.

Der sächsische Sonderweg wird von Medizinern begrüßt: "Die soziale Selektion durch den hohen Eigenanteil kann nicht hingenommen werden", so Held von der IvF-Praxisklinik. Dass demografische Gründe der Auslöser für diese Förderung waren, wies Familienministerin Clauß zurück: "Das ist für mich zweitrangig."

Wann Sachsen zahlt

Ehepaare, die an dem Zuschuss interessiert sind, müssen mindestens ein Jahr lang bereits in Sachsen leben.

Zusätzlich gelten auch Altersgrenzen bei der Förderung: Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre sein, bei Frauen liegt das Höchstalter bei 40, bei Männern bei 50. Die Behandlung muss von einer Einrichtung in Sachsen vorgenommen werden. Leistungsansprüche bei einer privaten Kasse dürfen nicht bestehen.(tra)

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