Sachsen zahlt bei künstlicher Befruchtung zu

DRESDEN (tra). Als erstes Bundesland zahlt Sachsen kinderlosen Paaren Pauschalen zu den Kosten der künstlichen Befruchtung (wie berichtet).

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Verheiratete Partner erhalten ab kommendem Jahr zwischen 800 und 900 Euro zusätzlich für den ersten bis dritten Versuch. Die Höhe richtet sich dabei nach der Methode. Für den vierten Anlauf fließen zwischen 1900 und 2600 Euro. Alle weiteren Versuche müssten die Eltern weiterhin selbst bezahlen. "Wir werden die Zulage unbürokratisch vergeben", versprach Sozialministerin Christine Clauß (CDU) im Landtag. Voraussetzung für die Förderung ist eine Ehe.

Die Oppositionsparteien waren gegen diese Vorgabe Sturm gelaufen. Caren Lay, Abgeordnete der Links-Fraktion, warf den Regierungsparteien CDU und SPD ein "antiquiertes Familienbild" vor. Zumindest in den neuen Ländern kämen immer mehr Kinder in nicht-ehelichen Gemeinschaften zur Welt, erinnerte Elke Hermann von den Grünen. Die Abgeordnete rügte, dass die Zulage laut Haushaltspapier aus "demografischen Gründen" gezahlt werde.

Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes vor vier Jahren zahlen die Kassen bei der künstlichen Befruchtung hälftig nur noch drei Versuche; zudem gibt es Altersgrenzen. Eine künstliche Befruchtung kostet in Sachsen im Schnitt 3200 Euro. Nach der neuen Regelung tragen künftig die Kassen 50 Prozent der Kosten, der Freistaat und die Eltern jeweils ein Viertel. Für den vierten Versuch fließt mehr Geld, weil dann die Kassen nicht mehr zahlen. Der Freistaat stellt dafür rund 1,1 Millionen Euro pro Jahr bereit. Seit 2004 ist die Zahl der lebend geborenen Kinder nach künstlicher Befruchtung von 2328 Babys (2003) auf 1304 (2006) gesunken.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Nur die Ehe zählt - ein Anachronismus

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