Sachsens Kammer will keine Optometristen

Veröffentlicht:

DRESDEN (tt). Die Landesärztekammer will die Rechtsvorschrift des Freistaats kippen, die es Augenoptikern erlaubt, heilkundlich tätig zu werden, also sich zum "Optometristen" fortzubilden. "Die durch diese Fortbildung unter anderem vermittelten Leistungen der Prüfung des Augenhintergrundes stellen aus Sicht der Sächsischen Landesärztekammer heilkundliche Tätigkeiten dar und sind Augenoptikern nach dem Heilpraktikergesetz verwehrt", erklärte die Kammer die Forderung ihrer Delegierten.

Die Fortbildung erlaube es Optikern, ärztliche Tätigkeiten auszuüben, "ohne als Heilpraktiker bestallt zu sein oder im Besitz einer ärztlichen Berufserlaubnis oder Approbation zu sein", monierte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Professor Jan Schulze. Das sei nicht nur ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. "Zudem wird durch die Ausübung dieser Tätigkeiten die Gesundheit der Patienten mittelbar gefährdet, beispielsweise weil frühzeitiges Erkennen ernster Leiden verzögert wird." Augenoptiker würden sich strafbar machen, so Schulze.

Im Januar hatte das Sächsische Arbeitsministerium die von der Handwerkskammer Dresden erlassene Optometristen-Rechtsvorschrift genehmigt. Der fachpraktische Teil der Prüfung enthält unter anderem die Prüfung des Augenhintergrundes, die Inspektion des vorderen Augenabschnittes sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen am Auge.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: FIB-4 1,3: numerische 26%ige Risikoreduktion der 3-Punkt-MACE durch Semaglutid 2,4mg

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [17]

Kardiovaskuläre, renale und hepatische Komorbiditäten

Therapie der Adipositas – mehr als Gewichtsabnahme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novo Nordisk Pharma GmbH, Mainz
Abb. 1: Risikoreduktion durch Bempedoinsäure gegenüber Placebo in der CLEAR-Outcomes-Studie für den primären 4-Komponenten-Endpunkt (A) und den sekundären 3-Komponenten-Endpunkt (B) stratifiziert nach Diabetes-Status

© Springer Medizin Verlag

Diabetes mellitus

Bempedoinsäure: Benefit für Hochrisiko-Kollektive

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Abb. 1: Studie DECLARE-TIMI 58: primärer Endpunkt „kardiovaskulärer Tod oder Hospitalisierung wegen Herzinsuffizienz“ in der Gesamtkohorte

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Diabetes mellitus Typ 2

Diabetes mellitus Typ 2 Präventiv statt reaktiv: Bei Typ-2-Diabetes mit Risikokonstellation Folgeerkrankungen verhindern

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann mit naßgeschwitztem Gesicht und Hemd tupft sich mit einem Tuch die Stirn ab.

© Creatas / Thinkstock

Stufenschema

Das große Schwitzen: Strukturiert gegen Hyperhidrose vorgehen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!