Schiedsamt in Brandenburg erhöht Arznei-Obergrenze um acht Prozent
POTSDAM (ami). Das Schiedsamt hat die Obergrenze für die Arzneimittelausgaben der Ärzte in Brandenburg festgelegt. Insgesamt 753 Millionen Euro stehen für die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln zur Verfügung.