Schiedsstelle entscheidet über Pflegenoten

BERLIN (HL). Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hat die Entscheidung des Bundestages begrüßt, dass künftig bei Nichteinigung bei der Bewertung von Pflegeeinrichtungen eine Schiedsstelle angerufen werden kann.

Veröffentlicht:

Die Regelung wurde im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes getroffen. Die Schiedsstelle kann dann angerufen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung eines Vereinbarungspartners eine Transparenzvereinbarung nicht zustande gekommen ist.

Die Frist entfällt, wenn die Pflegekassen und die Mehrheit der Pflegeverbände die Schiedsstelle anrufen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Eigenverantwortliche Heilkundeausübung

Bundestag hebt Kompetenz-Upgrade der Pflege auf die Agenda

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wann kommt welches Medikament in Frage?

Neue Psoriasis-Leitlinie bringt praxisrelevante Neuerungen

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie

Patienten, die besonders gesundheitlich gefährdet sind, sollten im Herbst eine Auffrischung gegen COVID-19 erhalten.

© fotoak80 / stock.adobe.com

Comirnaty® nur in Mehrdosisflaschen

Bund hat geliefert: Start frei für COVID-19-Auffrischimpfungen