Schiedsstelle entscheidet über Pflegenoten

BERLIN (HL). Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hat die Entscheidung des Bundestages begrüßt, dass künftig bei Nichteinigung bei der Bewertung von Pflegeeinrichtungen eine Schiedsstelle angerufen werden kann.

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Die Regelung wurde im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes getroffen. Die Schiedsstelle kann dann angerufen werden, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Aufforderung eines Vereinbarungspartners eine Transparenzvereinbarung nicht zustande gekommen ist.

Die Frist entfällt, wenn die Pflegekassen und die Mehrheit der Pflegeverbände die Schiedsstelle anrufen.

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Privatisierung des Pflegerisikos: Irrweg mit Ansage

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