Rückenschmerz

Schlechte Noten für Hamburger Hausärzte

Hamburgs Verbraucherzentrale bewertet Behandlungsqualität von Hausärzten bei Rückenschmerz-Patienten. Die KV meldet Zweifel an.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Viele Hausärzte in der Hansestadt beraten Patienten mit chronischen Rückenschmerzen nur mittelmäßig. Zu diesem Schluss kommt die Verbraucherzentrale Hamburg, die 60 zufällig ausgewählte Hausärzte überprüft hat.

Danach erhielten die Allgemeinmediziner eine Durchschnittsnote von 3,6. 37 Prozent der Ärzte erhielten die Note mangelhaft und gelten damit nach den Maßstäben der Verbraucherzentrale als "durchgefallen". Nur fünf Prozent, also drei Ärzte, erhielten die Note sehr gut. Männliche Ärzte schnitten in der Überprüfung im Durchschnitt eine halbe Note besser ab als ihre weiblichen Kollegen.

Für den Test hat die Verbraucherzentrale zwei Patientinnen mit echten Beschwerden in Praxen verschiedener Stadtteile geschickt, um den Erstkontakt mit Anamnese, Untersuchung und Beratung zu prüfen.

Die Bewertungskriterien wurden zuvor gemeinsam mit zwei Referenzärzten festgelegt, die Erfahrung als Gutachter haben. Mit mangelhaft wurde die ärztliche Leistung bewertet, wenn weniger als die Hälfte der Kriterien erfüllt wurden.

Zufrieden mit Behandlungszeit

Positiv fiel laut Verbraucherzentrale auf, dass sich 42 Prozent der Hausärzte 15 Minuten oder länger für die Patienten Zeit nahmen, in der Spitze waren dies 35 Minuten. 75 Prozent der aufgesuchten Ärzte empfahlen viel Bewegung und Sport als Therapie erster Wahl.

Zwei Drittel der Ärzte rieten daneben zu schmerzlindernden Medikamenten. Mehr als 80 Prozent der Ärzte stellten zur Enttäuschung der Verbraucherzentrale nur eine Therapiemöglichkeit zur Auswahl und forderten die Patienten auch nicht zur Entscheidung auf.

"Dieses moderne Behandlungskonzept der partnerschaftlichen Entscheidungsfindung hat sich bisher offenbar eher theoretisch als praktisch durchgesetzt", sagte Christoph Kranich, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale.

Vergleichbare Tests nimmt die Einrichtung schon seit Jahren auch für andere Fachgruppen vor, mit vergleichbaren Ergebnissen. Am besten hatten 2013 die 161 Augenärzte mit einer Durchschnittsnote von 3,5 und einer Durchfallquote von 30 Prozent abgeschnitten.

Die KV Hamburg hält es für zweifelhaft, ob die gewählten Kriterien eine objektive Bewertung des Arzt-Patientenkontaktes ermöglichen.

Sie verwies in diesem Zusammenhang auf die sehr guten Beurteilungen, die Hamburger Ärzte bei repräsentativen Befragungen von Patienten erhalten hatten. (di)

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Kommentare
Carsten Windt 02.03.201510:44 Uhr

60 unnötige Termine = 60 mal mehr Wartezeit für echte Patienten

Zwar ist die Situation bei Hausärzten etwas besser als bei Fachärzten. Aber hier wurden unnötig Resourcen verschwendet. Was wäre wenn nur ein Patient mit kritischen Symptomen länger warten musste oder gar auf den Folgetag verwiesen werden musste?

Dr. Thomas Georg Schätzler 23.02.201515:11 Uhr

Noch schlechtere Noten für Hamburgs Verbraucherzentrale!!!

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV-HH) Hamburg hält also die gewählten Kriterien einer objektiven Bewertung von zwei Rückenschmerz-Patientinnen mit angeblich echten Beschwerden lediglich nur für zweifelhaft? Die beiden Frauen haben im Auftrag der Verbraucherzentrale nach Angaben der Ärzte Zeitung "mit chronischen Rückenschmerzen" ... "60 zufällig ausgewählte Hausärzte überprüft..." (i. W. sechzig).

Doch mit welchem Recht hat "die Verbraucherzentrale zwei Patientinnen mit echten Beschwerden in Praxen verschiedener Stadtteile geschickt, um den Erstkontakt mit Anamnese, Untersuchung und Beratung zu prüfen", wie sie wohl selbst behauptet hat?

Welche Berechtigung und welcher Verhaltenskodex stecken dahinter, wenn es heißt: "Die Bewertungskriterien wurden zuvor gemeinsam mit zwei Referenzärzten festgelegt, die Erfahrung als Gutachter haben"?

1. Wenn "zwei Patientinnen mit echten Beschwerden" in der Lage und willens sind, "60 zufällig ausgewählte Hausärzte" aufzusuchen u n d zu überprüfen, können diese beiden per definitionem keine objektivierbaren Rückenbeschwerden mehr haben bzw. haben schon therapeutische Mobilisierungsmaßnahmen absolviert.

2. Wer zu zweit mit ein und demselben Beschwerdebild (?) zu insgesamt 60 Ärzten geht, erschleicht sich unberechtigter Weise Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und verstößt gegen § 12 des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V). Dort heißt es wörtlich in Absatz 1:
"§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."

3. Hamburgs Verbraucherzentrale müsste sich m. E. dem Vorwurf des planmäßigen und vorsätzlichen Betrugs stellen: Denn durch Beauftragung und Veröffentlichung ihrer Erhebung an 60 Hamburger Ärzten o h n e deren rechtsverbindliche Zustimmung zu Lasten der Ärzte, ihrer KV und letztlich der GKV will sie einen Vermögensvorteil dadurch erlangen, das sie neue zahlende Mitglieder findet, multimediale Aufmerksamkeit erlangt und weiter vom Senat der Stadt Hamburg subventioniert wird.

4. Zugleich fehlt es der Hamburger Verbraucherzentrale offensichtlich an Verständnis für ihr e i g e n e s korruptives Verhalten. Arbeitskraft und Arbeitszeit Hamburger Hausärzte (42 Prozent nahmen sich 15 Minuten bis max. 35 Minuten für die Patientinnen Zeit) wurden ausschließlich für eigennützig propagandistische und n i c h t medizinische Zwecke missbraucht.

Dass die Hamburger Verbraucherzentrale ein fehlendes Unrechtsbewusstsein hat, ist die eine Sache. Die andere aber ist, dass die Rechtsabteilung der KV-HH schon längst einen Strafantrag hätte stellen müssen, bzw. eine Schadenersatz- und eine Unterlassungsklage in Erwägung ziehen müsste.

Das ist offensichtlich bis dato nicht geschehen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (daher nicht antragsberechtigt)

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