Spezialisierte ambulante Schmerzversorgung

Schmerz- und Palliativmediziner: Fehler der SAPV nicht wiederholen!

Um einen Flickenteppich von Einzelverträgen zu verhindern, sollte es für die spezialisierte ambulante Schmerzversorgung (SASV) von Beginn an eine kollektivvertragliche Regelung geben, fordern Schmerz- und Palliativmediziner.

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Berlin. Für die spezialisierte ambulante Schmerzversorgung (SASV) sollte es direkt zum Start des neuen Versorgungskonzeptes eine Bundesrahmenvereinbarung geben, mahnt der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e.V. (BVSD). Um einen Flickenteppich an Einzelverträgen zu verhindern, sollte das neue Versorgungskonzept in den Kollektivvertrag integriert werden, forderte der Verband am Samstag im Rahmen des 11. BVSD-Kongresses.

„Die in 2007 bei der Etablierung der SAPV-Palliativversorgung vom Gesetzgeber gemachten Fehler haben zur Folge, dass es heute teilweise noch immer keine flächendeckende palliativmedizinische Versorgung in Deutschland gibt“, kritisierte der BVSD-Vorsitzende, Professor Joachim Nadstawek. Das dürfe sich nicht wiederholen.

Patienten sollen Rechtsanspruch auf SASV erhalten

Die Schmerz- und Palliativmediziner fordern aber noch mehr: Mit einer gesetzlichen Schiedsregelung mit Fristsetzung sollen langwierige Vertragsverhandlungen bei der SASV ausgeschlossen werden. Kostenträger dürften zudem keine Auswahlentscheidung über Leistungserbringer erhalten und die SASV sollte nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen.

Der BVSD wünscht sich aber auch eine Anschubfinanzierung für das neue Versorgungskonzept. Dabei solle der SASV-Versorgungsvertrag nicht nur auf der Basis von Wirtschaftlichkeit, sondern aufgrund von Struktur- und Prozessqualität (das beinhaltet etwa die Qualifikation der Mitarbeiter, den Grad der Interprofessionalität oder den regionalen Vernetzungsgrad) vereinbart werden. Und: Nach Meinung des BVSD sollten Patienten einen Rechtsanspruch auf eine Spezialisierte Ambulante Schmerzversorgung erhalten.

BVSD-Chef in seinem Amt bestätigt

„Das Vertragskonzept liegt auf dem Tisch. Die Politik muss jetzt den notwendigen Druck auf die Gemeinsame Selbstverwaltung erhöhen, damit wir in Deutschland mit dem SASV-Konzept die strukturellen Defizite in der schmerzmedizinischen Versorgung endlich angehen und neue Wege eingehen“, so Nadstawek.

Bereits am Freitag hatte die Delegiertenversammlung des BVSD den Gesamtvorstand des Verbandes wiedergewählt und damit auch Nadstawek als Vorsitzenden und Dr. Dipl.-Psych. Bernhard Klasen als seinen Stellvertreter bestätigt. Auf der berufspolitischen Agenda steht für Nadstawek dabei noch ein wichtiger Punkt: die Einführung einer ambulanten und stationären schmerzmedizinischen Bedarfs- bzw. Bettenbedarfsplanung. (reh)

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