Selbstverwaltung

Schwächen statt stärken!

Der Entwurf für das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz bewegt die Gemüter – auch auf der Hamburger VV wurde diskutiert.

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HAMBURG. Das geplante Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung würde diese tatsächlich eher schwächen, befürchten die Ärzte der KV-Vertreterversammlung in Hamburg. Sie appellieren deshalb einstimmig an den Bundesgesetzgeber, das Gesetz nicht zu verabschieden.

Eine Stärkung der Selbstverwaltung könne nur durch diese selbst erfolgen. "Übereilte und nicht durchdachte gesetzgeberische Eingriffe würden diese Entwicklung massiv behindern", heißt es in der Resolution. Auch die überarbeitete Fassung des Gesetzes wird seinem Namen nach Ansicht der Vertreter nicht gerecht.

Ihre Begründung: Die vorgesehenen Maßnahmen würden die Selbstverwaltung dabei behindern, ihre Strukturen aus eigener Kraft zu reformieren. So müsse etwa die Entscheidung über die Größe des Vorstands der gewählten Selbstverwaltung obliegen und nach sachlich-personellen Kriterien erfolgen.

Der Gesetzgeber will die Vorstandszahl in der KBV wie berichtet von zwei auf drei erhöhen. Die KV Hamburg sieht darin eine strikte Vorgabe, die "kontraproduktiv für den Erfolg der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Konsolidierung der KBV" sei.

Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Vertreterversammlung in Hamburg, befürchtet, dass Länder den Eingriff in die Selbstverwaltung als Vorlage für vergleichbare Maßnahmen auf Länderebene ansehen könnten. KV-Chef Dr. Walter Plassmann sieht solche Bestrebungen bereits in Berlin, wo der Senat aus SPD, Grünen und Linken angekündigt hat, die Aufsicht "konsequent auszuüben".

Plassmann nannte hierzu konkrete Beispiele. So will der Berliner Senat etwa kommunale Eigeneinrichtungen prüfen – obwohl in Berlin keine Unterversorgung droht.

Plassmann verband sein Unverständnis über die aktuelle Entwicklung in der Bundeshauptstadt mit einer parteipolitischen Aussage: "Man sollte überlegen, welcher Partei man sein Kreuz schenkt." (di)

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