Schweiz erörtert Stopp der Sterbehilfe

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BERN (dpa). In der Schweiz wird über eine Eindämmung der organisierten Sterbehilfe debattiert. Der Schweizer Bundesrat hat zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vorgeschlagen. Entweder sollen sich Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas an strenge Auflagen halten, oder die organisierte Sterbehilfe wird ganz verboten. Auch aus Deutschland und anderen europäischen Ländern waren in der Vergangenheit häufig Todkranke in die Schweiz gereist.

Die vorgeschlagenen Auflagen für Sterbehilfeorganisationen sind restriktiv. Demnach können sich nur urteilsfähige todkranke Menschen beim Sterben helfen lassen. Chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Leiden können organisierte Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen. Erforderlich sind zudem zwei Gutachten von zwei Ärzten, die von der Sterbehilfeorganisation unabhängig sind. Helfer dürfen auch keine finanzielle Gegenleistung annehmen, die die Kosten und Auflagen für die Suizidhilfe übersteigen würde.

Die Regierung bevorzugt die Variante mit den strengen Sorgfaltspflichten. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben in Würde. Mit den strengen Auflagen könnten fragwürdige Praktiken bei der Sterbehilfe unterbunden werden. Als zweite Variante stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zur Diskussion. "Es gibt Mitglieder des Bundesrates, die nur diesen einzigen Weg sehen", sagte Widmer- Schlumpf dazu. Vorteil eines Verbotes wäre eine klare Regelung ohne Diskussionen.

Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz wurden im Jahr 2007 über 1300 Selbsttötungen gezählt; Sterbehilfeorganisationen begleiteten rund 400 davon. Die Zahl der Menschen aus dem Ausland, die aufgrund der liberalen Schweizer Regelung zum Sterben ins Land reisen, nehme zu.

Als "inakzeptabel" beurteilte die Sterbehilfeorganisation Exit die vorgeschlagene Einschränkung der Sterbehilfe. Dignitas sprach von einem "unerhörten Affront" für chronisch Kranke und urteilsfähige psychisch Kranke. Mit dieser Bestimmung "leistet der Bundesrat einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken Vorschub". Schützenhilfe erhielten die beiden Sterbehilfeorganisationen von den Grünen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen zu weit und würden letztlich die Arbeit der Suizidhilfeorganisationen unmöglich machen.

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