Selbstbehalt: Kliniken müssen Inkasso übernehmen

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KIEL (di). Der Eigenanteil der Patienten für stationäre Aufenthalte wird Kliniken seit Jahresbeginn automatisch von ihren Rechnungen abgezogen. Die Kassen können damit das Ausfallrisiko abwälzen.

"Um Aufwand und Ärger für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, sollten Patienten ihre Zuzahlungen nach Möglichkeit noch während des Krankenhausaufenthaltes leisten", hofft der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), Bernd Krämer.

Geschieht dies nicht, müssen sich Kliniken künftig selbst um das Einziehungs- und Vollstreckungsverfahren kümmern. Den Verwaltungsaufwand konnten die Krankenkassen mit einer Gesetzesänderung auf die Krankenhäuser übertragen.

Bislang hatten die Krankenhäuser nur die Pflicht, Zuzahlungen ihrer Patienten einzuziehen. Kamen Patienten dieser Aufforderung nicht nach, waren die Krankenkassen in der Pflicht, sich um das Eintreiben der zehn Euro pro Behandlungstag zu kümmern. Nach der Neuregelung könnte ein Krankenhaus einem säumigen Patienten den Gerichtsvollzieher schicken.

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