AOK Bayern

Selektivverträge sind keine Sparmodelle

Die AOK in Bayern sieht in Selektivverträgen unverzichtbare Werkzeuge für eine bessere Versorgung von Versicherten.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Eine Krankenkasse, die sich von anderen Kassen unterscheiden will, wird auch künftig Selektivverträge abschließen müssen.

"Dabei spielen Produkt und Preis neben fairen Wettbewerbsbedingungen natürlich die entscheidenden Rollen", sagte Ressortdirektor Peter Krase von der AOK Bayern.

Selektivverträge seien als Werkzeuge des Versorgungsmanagements unverzichtbar, betonte Krase beim 14. Münchner Klinik Seminar.

Denn nur mithilfe eines Versorgungsmanagements könne unter den Bedingungen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (MRSA) eine gute Versorgung mit einem echten Mehrwert für die Patienten finanziert und angeboten werden.

Selektivverträge seien deshalb auch keine "Sparmodelle", sollten andererseits aber auch nicht dazu dienen, entgangene Honorare auszugleichen oder zu vermehren.

Das Ziel müsse eine bessere Versorgung sein. Langfristig gehe der Trend ohnehin in Richtung Einzelverträge mit Qualitätsunterschieden und differenzierten Vergütungen.

Probleme mit der Bereinigung schrecken kleine Kassen ab

Über Selektivverträge können nach Krases Angaben beispielsweise für bestimmte Versichertengruppen strukturierte Behandlungspfade angeboten oder zusätzliche Leistungen zur Regelversorgung ermöglicht werden.

Auch die Förderung von Praxisnetzen oder von bestimmten Behandlungsmethoden sowie eine sektorenübergreifende integrierte Versorgung lasse sich eigentlich nur in Selektivverträgen regeln.

Dabei dürfe aber nicht übersehen werden, dass Selektivverträge mit einem erhöhten Bürokratie- und Verwaltungsaufwand verbunden sind.

Ärzten und Krankenkassen falle es angesichts einer steigenden Zahl von Verträgen zunehmend schwer, den Überblick zu behalten und auch bei den Patienten könnte sich eine gewisse Verunsicherung breitmachen, räumte Krase ein.

Die unmittelbare Gegenfinanzierung von Selektivverträgen über eine Bereinigung der Gesamtvergütung stelle für viele Krankenkassen ein Hindernis dar, berichtete Krase.

Denn bei der Bereinigung müssten Fristen penibel eingehalten werden, sonst komme es zu einer Doppelfinanzierung. Das schrecke vor allem kleinere Kassen ab. (sto)

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