Sechs Optionen

So leicht können die Kassenüberschüsse schmelzen

Über 25 Milliarden Euro im Kassensystem - was tun? Sechs Optionen gibt es. Eine Analyse zeigt aber auch: Der gigantische Betrag kann schmelzen wie Schnee in der Aprilsonne.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Vorsicht Sonne: Wie die Eisscholle, so können auch die Kassenüberschüsse schmelzen.

Vorsicht Sonne: Wie die Eisscholle, so können auch die Kassenüberschüsse schmelzen.

© Kletr / fotolia.com

BERLIN. Vor dem Hintergrund weiter wachsender Überschüsse beim Gesundheitsfonds und bei den Einzelkassen ist eine Debatte über deren Verwendung entbrannt.

Da das Umlagesystem in der Sozialversicherung den Aufbau eines Kapitalstocks ausschließt, bleiben als Verwendungsmöglichkeiten von Überschüssen nur die Entlastung von Versicherten durch Prämienzahlungen oder Beitragssatzsenkungen, von Patienten durch Senkung von Zuzahlungen.

Möglich sind außerdem Leistungsverbesserungen oder die Rücknahme von zeitlich eh begrenzten Sparmaßnahmen wie den erhöhten gesetzlichen Rabatten in der Arzneimittelversorgung.

Die Frage ist: Wer kann mit welchen Instrumenten arbeiten?

Allgemeine Beitragssatzsenkung: Zuständig ist die Bundesregierung als Verordnungsgeber. Je 0,1 Prozentpunkt werden etwa eine Milliarde Euro bewegt.

Bei einem jährlichen Überschuss im Fonds von 3,3 Milliarden Euro und weiteten 3,9 Milliarden Euro bei den Einzelkassen bis zum Jahresende würde der Spielraum bei etwa 0,7 Prozentpunkten liegen.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden je zur Hälfte entlastet werden. Der Effekt: Mehr Netto vom Brutto.

Beitragsrückerstattung: Die Entscheidung trifft die einzelne Kasse. Die zurückgezahlte Prämie muss versteuert werden. Bislang gibt es nur vereinzelt Ankündigungen von Kassen, im nächsten Jahr Beiträge zurückzuerstatten.

Die Techniker Krankenkasse zahlt bis zu 80 Euro per Scheck am Jahresende 2013. Die IKK Gesundheit plus zahlt zum Mai 2013 75 Euro an alle Mitglieder.

Praxisgebühr: Da es sich um eine gesetzliche Zuzahlung handelt, kann auch hier nur der Gesetzgeber eine Korrektur vornehmen. Eine Aufhebung der Praxisgebühr würde Patienten um etwa zwei Milliarden Euro entlasten.

Meldungen, wonach einzelne Krankenkassen von ihren Versicherten die Praxisgebühr nicht mehr verlangen würden, sind missverständlich. Vielmehr ist das an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Beispiel Techniker Krankenkasse: Die entrichtete Praxisgebühr wird im Rahmen eines Bonus-Programms rückerstattet; Versicherte müssen dazu an vier Maßnahmen zu gesundheitsbewusstem Verhalten teilgenommen haben.

Entsprechend erhöht sich der Verwaltungsaufwand. Bei der IKK Gesundheit plus entfällt die Teilnahmegebühr für das Hausarztprogramm. "Damit entfällt die Praxisgebühr", heißt es in einer Mitteilung der Kasse.

Das entspricht allerdings nicht einer generellen Abschaffung der Praxisgebühr, wozu eine Einzelkasse gesetzlich auch nicht berechtigt wäre.

Leistungsverbesserungen auf der Kollektivvertragsebene: Die Beteiligten im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und im Bewertungsausschuss von GKV und KBV könnten den Leistungskatalog auf einen Innovationsrückstau und auf Leistungslücken (zum Beispiel die immer noch ausstehende Aufnahme der intravitrealen Injektion) als vertragsärztliche Leistung überprüfen.

Mehrkosten sind allerdings schwer abschätzbar. Das Verfahren in diesen Gremien ist aufgrund von vielfältigen Blockaden schwerfällig.

Leistungsverbesserungen auf der Ebene der Einzelkassen. Üblich ist gegenwärtig der Ausbau bestimmter Präventionsprogramme, häufig verknüpft mit Bonussystemen. Vulnerable Gruppen werden dadurch kaum erreicht.

Eine gesetzliche Option ist die Kostenübernahme für rezeptfreie Arzneimittel; in begrenztem Umfang wird dies praktiziert. Investitionen in besondere Versorgungsformen sind eher die Ausnahme.

Beispiel Knappschaft: Sie will ihre Prosper-Netze weiter ausbauen. Eingeschriebene Versicherte (derzeit 250.000 von 1,7 Millionen) sind von der Praxisgebühr und Klinikzuzahlungen befreit.

Ärzte werden an Einsparungen beteiligt. Der Abschluss neuer Selektivverträge ist aufgrund der Gesetzlage, die von der Koalition geschaffen wurde, derzeit insbesondere für Hausarztverträge erschwert.

Rücknahme der erhöhten gesetzlichen Rabatte in der Arzneimittelversorgung, die Hersteller, Apotheken und Großhandel belasten und die Krankenkassen um etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich entlasten.

Die erhöhten Rabatte wurden vor dem Hintergrund erwarteter hoher Defizite aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise 2010 eingeführt und müssen jährlich überprüft werden. Eine sachliche Rechtfertigung haben sie gegenwärtig nicht mehr. Die Entscheidung liegt beim Gesetzgeber.

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