Sozialrichter beanstanden Arzneivereinbarung in Nordrhein
DÜSSELDORF (ger). Die regionale Arzneimittelvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) ist rechtswidrig. Das geht aus einer aktuellen einstweiligen Anordnung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.