TiSA

Sozialversicherungen warnen vor Dienstleistungsabkommen

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BERLIN. Gesundheits- und Krankenversicherungsleistungen dürfen keine Handelsware werden: Das haben Vertreter deutscher Sozialversicherungen mit Blick auf das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA (Trade in Services Agreement) klargestellt.

Das Abkommen wird zwischen 23 Mitgliedern der Welthandelsorganisation WTO verhandelt -darunter auch der EU. Gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung Bund und der GKV-Spitzenverband fordern, soziale Dienstleistungen aus dem TiSA-Geltungsbereich auszunehmen.

Bei bislang 13 Verhandlungsrunden gehe es auch um Standards für Dienstleistungen, die über Landessgrenzen hinaus erbracht werden, warnt die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Doris Pfeiffer.Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, weist darauf hin, dass viele Anpassungen, die beim geplanten Freihandelsabkommen mit den USA - TTIP - erreicht werden konnten, bei TiSA noch unklar seien.

Unsicher sei beispielsweise, ob die "in den neuen EU-Angeboten zu TTIP enthaltenen Fortschritte zum Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf TiSA übertragen werden", so Breuer.Die öffentliche Diskussion über TTIP hat nach Ansicht von Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, das Bewusstsein dafür geschärft, "dass ein Ausgleich zwischen den Interessen des Freihandels und der Sozialversicherungssysteme gefunden werden muss". (fst)

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