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Krankenhaus-Patienten

Spahn erweitert Meldepflicht zu COVID-19

Gesundheitsminister Jens Spahn will eine Meldepflicht für stationäre Aufnahmen wegen COVID-19 einführen.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Regierung sucht nach Indikatoren, um das Infektionsgeschehen mit der Delta-Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 angemessen zu bewerten. Dafür soll nun auch die Krankheitsschwere meldepflichtig werden.

Erfasst werden sollen die Namen, Alter und Sero-Status in Bezug zu COVID-19 der Patienten, die in Krankenhäusern aufgenommen werden. Zudem sollen auch Daten zur Überweisung, Aufnahme und Entlassung sowie der Impfstatus an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden.

Verordnung wird ergänzt

Daraus und in Verknüpfung mit den Daten des DIVI-Intensivregisters lassen sich nach Auffassung des Gesundheitsministeriums Rückschlüsse auf die Belastung des Gesundheitssystems ziehen.

Die im Infektionsschutzgesetz (Paragraf 6) bereits bestehende Meldepflicht von COVID-Erkrankungen soll nun dahingehend ergänzt werden. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. Die Verordnung wird ein Jahr nach der Verkündung wieder außer Kraft treten. (af)

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