Unikliniken
Spahn nimmt Hochschulmedizin in die Pflicht
Nutzung von Big Data für medizinische Forschung und Reform der Ärzteausbildung – dazu erwartet der Minister konkrete Vorschläge aus der Universitätsmedizin.
Veröffentlicht:BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat die Vertreter der Hochschulmedizin aufgefordert, aktiv Beiträge zu zentralen Reformen der Bundesregierung zu leisten. Um das Potenzial von Forschung, Lehre und Versorgung durch die Universitätskliniken zu erschließen, müssten neue IT-Technologien, die im Prinzip verfügbar seien, auch in die Anwendung kommen.
Das gelte insbesondere auch für die Nutzung von Daten des sozialen Gesundheitswesens. „Wir brauchen Sie da, weil nach jeden Datenzwischenfall gleich Legendenbildung betrieben wird“, sagte Spahn vor mehr als 200 Vertretern der Hochschulmedizin in Berlin.
Es gehe darum, anonymisierte Daten aus der Versorgung zu vernetzen und für die Forschung zu nutzen. In der öffentlichen Debatte seien die Universitätsmediziner gefragt, um den Mehrwert eines solchen Projekts zu kommunizieren. „Ich selbst werde die Debatte über die Akzeptanz der Datennutzung für Forschungszwecke intensivieren“, kündigte Spahn an.
Einen Beitrag der Universitätsmedizin erwartet Spahn auch bei der bislang ungelösten Frage, nach welchen Kriterien medizinische Zentren anerkannt werden sollen. Nachdem dies in Verhandlungen zwischen GKV, KBV und Krankenhausgesellschaft nicht gelöst werden konnte, wird nun der Gemeinsame Bundesausschuss die Kriterien in Richtlinien beschließen und so eine verbindliche Grundlage dafür schaffen, dass medizinische Kompetenzzentren die vorgesehenen finanziellen Zuschläge erhalten. Das erfordere aber qualifizierten Input der medizinischen Hochschulen.
Mediziner sollen am Masterplan 2020 mitwirken
Aktive Mitwirkung der Unimediziner erwartet Spahn auch beim Masterplan 2020 für die Reform des Medizinstudiums. Dabei sei es notwendig, eine Vorstellung vom Arztbild der Zukunft und den Aufgaben des Arztes zu entwickeln. Das müsse sich auch in der zukünftigen Aus- und Weiterbildung der nächsten Ärztegeneration niederschlagen.
In der Debatte um die Landarztquote, die einige Bundesländer einführen wollen, hält es Spahn für berechtigt, dass die Gesellschaft die Frage stelle, ob der Zugang zum teuersten aller Studiengänge auch mit der Verpflichtung verknüpft werden darf, den Beruf in der medizinischen Versorgung auf dem Land auszuüben.
In der Frage der künftigen Finanzierung der Hochschulmedizin hält Spahn es für verfehlt, pauschale Zuschläge zu bewähren. Er befürwortet aber, besonderen Aufwand der Unikliniken differenziert für Kompetenzzentren, durch Zuschläge in der Notfallversorgung, eigene Vergütungen für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder auch für bestimmte Spezialbereiche wie die Kinderonkologie vorzusehen. (HL)