Statt Ärzten sollten Kassen und Politik die Arzneiausgaben steuern

MÜNCHEN (sto). Für die Steuerung der Arzneimittelausgaben sollen künftig nicht mehr die Ärzte, sondern die Kassen und die Politik zuständig sein. Das schlägt der Mannheimer Gesundheitsökonom Professor Eberhard Wille vor.

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Wenn es darum geht, die Ausgaben der GKV für Arzneien zu steuern, spielen die Ärzte gegenwärtig offenbar eine besonders wichtige Rolle. Von den insgesamt 27 Regulierungsinstrumentarien entfallen allein elf auf den Arzt, so der Gesundheitsökonom Professor Eberhard Wille.

Viele der in den vergangenen Jahren eingeführten Regulierungsinstrumente hätten vorhandene Instrumentarien nicht ersetzt, sondern seien zusätzlich hinzugekommen, so dass es inzwischen auch Widersprüchlichkeiten gebe, sagte Wille bei einer Fachtagung in München, zu der der Pharmapolitische Arbeitskreis Bayern und Baden-Württemberg eingeladen hatte. Eines von vielen Beispielen sei das Nebeneinander von Festbeträgen und Rabattverträgen. Grundlage für die Festsetzung von Festbeträgen sei der Marktpreis. Aufgrund der Rabattverträge sei der Marktpreis aber nicht mehr öffentlich zugänglich, erklärte Wille.

Vor diesem Hintergrund hat Wille ein Reformkonzept zur Deregulierung des GKV-Arzneimarktes vorgestellt. Würde dieses Konzept umgesetzt, könnten allein 15 Regulierungsinstrumente entfallen, erklärte er. Entlastet würden vor allem die Ärzte, die sich dann wieder stärker den medizinischen Problemen ihrer Patienten zuwenden könnten.

In dem Konzept, das Wille zusammen mit dem Gesundheitsökonomen Professor Dieter Cassel aus Duisburg für den Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) ausgearbeitet hat, werden die Einführung einer Arznei-Negativliste, von Arznei-Vergleichsgruppen sowie von kassenindividuellen Arzneilisten vorgeschlagen. Dabei sollen die Arznei-Vergleichsgruppen nach medizinisch-therapeutischen Kriterien vergleichbare, erstattungsfähige Medikamente enthalten. Ein unabhängiger Arznei-Bewertungsausschuss soll die Grundlagen für die Erstellung von Arznei-Vergleichsgruppen liefern.

Die kassenindividuellen Listen sollen für alle Kassen eine bestimmte Mindestzahl von Medikamenten, die für die Versorgung auf jeden Fall benötigt werden, enthalten. Darüber hinaus sollen die Kassen diese Liste nach ihren eigenen Vorstellungen ergänzen können und dafür eventuell auch höhere Beiträge verlangen dürfen. Innovative Medikamente sollen prinzipiell zum Herstellerabgabepreis erstattet werden.

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