Bundeskanzler
Scholz hätte sich eine Bundestags-Entscheidung zur Sterbehilfe gewünscht
Bei der Sommerpressekonferenz können Hauptstadtjournalisten Bundeskanzler Olaf Scholz alles fragen. Auch dort sind die Antworten allerdings meist scholzig-vage. Stellung nahm er aber unter anderem zur Sterbehilfe.
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Hat sich bislang in der Sterbehilfedebatte bewusst zurückgehalten: Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag bei seiner Sommerpressekonferenz.
© Michael Kappeler/dpa
Berlin. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in der alljährlichen Sommerpressekonferenz auch zur Debatte über den assistierten Suizid in der vergangenen Woche Stellung genommen.
Er finde es bedauerlich, dass der Bundestag sich nicht auf eine Regelung zur Sterbehilfe habe verständigen können, so Scholz am Freitag in Berlin. Er habe sich in der Frage „bewusst öffentlich zurückgehalten“, weil die Entscheidung „als Gewissensentscheidung der Abgeordneten zu treffen war“. Das gebiete der Respekt vor dem Parlament.
Der Bundestag hatte vergangene Woche zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz abgelehnt. Zugleich hatte das Parlament mit großer Mehrheit eine verstärkte Suizidprävention beschlossen.
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Jetzt gelte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so Scholz. Es hatte 2020 dem Gesetzgeber nahegelegt, ein neues Gesetz zu beschließen, nachdem das Gericht ein zuvor beschlossenes strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.
An Wirksamkeit und Klarheit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne kein Zweifel bestehen. Wegen eines anderen Termins habe er selbst an der Abstimmung nicht teilnehmen können. (KNA)