Bundeskanzler

Scholz hätte sich eine Bundestags-Entscheidung zur Sterbehilfe gewünscht

Bei der Sommerpressekonferenz können Hauptstadtjournalisten Bundeskanzler Olaf Scholz alles fragen. Auch dort sind die Antworten allerdings meist scholzig-vage. Stellung nahm er aber unter anderem zur Sterbehilfe.

Veröffentlicht:
Nahaufnahme vom Gesicht von Bundeskanzler Olaf Scholz.

Hat sich bislang in der Sterbehilfedebatte bewusst zurückgehalten: Bundeskanzler Olaf Scholz am Freitag bei seiner Sommerpressekonferenz.

© Michael Kappeler/dpa

Berlin. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat in der alljährlichen Sommerpressekonferenz auch zur Debatte über den assistierten Suizid in der vergangenen Woche Stellung genommen.

Er finde es bedauerlich, dass der Bundestag sich nicht auf eine Regelung zur Sterbehilfe habe verständigen können, so Scholz am Freitag in Berlin. Er habe sich in der Frage „bewusst öffentlich zurückgehalten“, weil die Entscheidung „als Gewissensentscheidung der Abgeordneten zu treffen war“. Das gebiete der Respekt vor dem Parlament.

Der Bundestag hatte vergangene Woche zwei Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidassistenz abgelehnt. Zugleich hatte das Parlament mit großer Mehrheit eine verstärkte Suizidprävention beschlossen.

Lesen sie auch

Jetzt gelte die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so Scholz. Es hatte 2020 dem Gesetzgeber nahegelegt, ein neues Gesetz zu beschließen, nachdem das Gericht ein zuvor beschlossenes strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hatte.

An Wirksamkeit und Klarheit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könne kein Zweifel bestehen. Wegen eines anderen Termins habe er selbst an der Abstimmung nicht teilnehmen können. (KNA)

Lesen sie auch

Leitartikel zur Sterbehilfe und gescheiterten Gesetzentwürfen

Freiheit, Leben, Tod

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

100. Todestag

Bernhard Naunyn: Diabetologe der ersten Stunde

Lesetipps
Ein Arzt führt eine Nieren-Ultraschalluntersuchung bei einem Mädchen im Schulalter durch.

© zinkevych / stock.adobe.com

Unterschiede zu Erwachsenen

Nierensonographie bei Kindern: Darauf ist zu achten