Gesetzliche Krankenkassen

Streit um GKV-Sparpaket: Bundesregierung bietet Kompromiss an

Die Hängepartie um das Sparpaket für die Krankenkassen könnte ein Ende haben. Kurz bevor der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend tagt, kommt die Bundesregierung den Ländern entgegen. Aber: Das nächste Sparpaket ist schon angekündigt.

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Der Zusatzbeitrag für 2026 wird von den meisten Krankenkassen in diesen Tagen final festgelegt. Eine mögliche Einigung beim Sparpaket dürfte darauf keinen Einfluss mehr haben.

Der Zusatzbeitrag für 2026 wird von den meisten Krankenkassen in diesen Tagen final festgelegt. Eine mögliche Einigung beim Sparpaket dürfte darauf keinen Einfluss mehr haben.

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin. Der Weg zu einer Einigung über das GKV-Sparpaket ist gebahnt: Am Dienstag hat die Bundesregierung den Entwurf einer Protokollerklärung vorgelegt, die die Beratungsgrundlage für die Mitglieder des Vermittlungsausschusses am Mittwochabend bilden dürfte.

In dem Papier, das der Ärzte Zeitung vorliegt, geht es im Kern um die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für die Vergütung von Krankenhäusern, die im kommenden Jahr ausgesetzt werden soll. Davon verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zu Gunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese Summe hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Mittwochmittag noch einmal bekräftigt. In der Opposition kursieren allerdings auch deutlich niedrigere Sparpotenziale. Es ließen sich lediglich um eine Milliarde Euro einsparen, heißt es. Die Krankenkassen rechnen mit einem Sparvolumen von höchstens 1,3 Milliarden Euro.

Gleichwohl geht der Schritt den Bundesländern,die die Krankenhäuser finanzieren müssen, zu weit – im November zogen sie die Notbremse und riefen den Vermittlungsausschuss an.

Das Angebot der Bundesregierung betrifft nun die Folgewirkungen des Sparpakets im Jahr 2027: Durch die sogenannte Basiswirksamkeit hätte sich der Spareffekt im kommenden Jahr in den Folgejahren fortgesetzt. Das soll nun verhindert werden.

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Und zwar dadurch, dass „die Landesbasisfallwerte für die somatischen Krankenhäuser und die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für das Jahr 2026 als Ausgangsbasis für die Vereinbarung der Vertragspartner für das Jahr 2027 um 1,14 Prozent“ angehoben werden.

Damit werde „sowohl die Begrenzung des Veränderungswerts 2026, als auch die von den Vertragspartnern auf Bundesebene zu vereinbarende Tariferhöhungsrate für 2026 berücksichtigt“, heißt es in der Protokollnotiz.

Opposition: Regierung plant Verschiebebahnhof

„Die Bundesregierung plant mit großem Aufwand, einen Verschiebebahnhof zu betreiben“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen, Dr. Janosch Dahmen, am Mittwoch der Ärzte Zeitung. „Im Kern bedeutet das, dass die Krankenhäuser den Krankenkassen einen Kredit geben, aber am Ende nichts eingespart wird“.

Die Kritik des Notfallmediziners reicht allerdings noch weiter: Der Bund bestärke in der Protokollnotiz seine Rechtsauffassung, dass die Mittel des Sondervermögens von den Ländern auch dafür genutzt werden können, um damit ihren Eigenanteil für den Transformationsfonds zu hebeln. „Dieses Geld steht dann für Zukunftsinvestitionen in die Infrastruktur nicht mehr zur Verfügung“, warnte Dahmen.

Warken plant schon nächstes Sparpaket

„Sollte der Vermittlungsausschuss sich am Mittwochabend auf diese Punkte einigen, kann man sagen, dass dieses Vermittungsverfahren nur Verlierer kennt“, warnte der Grünen-Politiker.

„Fest steht, dass wir im nächsten Jahr ein großes Sparpaket werden schnüren müssen“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf Anfrage der Ärzte Zeitung. Damit müsse der Bund ausgleichen, was er den Krankenhäusern jetzt einsparen wolle.

Es gebe aber keine Vorfestlegungen. Dies bedeute nicht, dass die Krankenhäuser 2027 nicht in Sparmaßnahmen einbezogen würden. „Da sind wir offen“, sagte Warken.

Auswirkungen auf Zusatzbeiträge unklar

Umgesetzt werden sollen die Regelungen im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), und zwar durch einen entsprechend geänderten Passus im Krankenhausentgeltgesetz.

Eine analoge Anpassung für psychiatrische und psychosomatische Kliniken soll „unverzüglich“ erfolgen, indem die Änderung der Bundespflegesatzverordnung an ein fachfremdes Gesetzgebungsverfahren angedockt wird.

Binden lassen will sich die Bundesregierung durch diese Kompromisslinie nicht: Die kurzfristige Sparaktion schaffe „kein Präjudiz für die Arbeit der Finanz-Kommission Gesundheit“, wird in dem Papier betont.

Unmittelbare Wirksamkeit für die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr dürfte die erhoffte Einigung mutmaßlich nicht mehr haben. Macht der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend den Sack zu, dann müsste der Bundesrat am Freitag noch einen Haken an die Einigung macht.

Freilich: Die entscheidenden Verwaltungsratssitzungen der Krankenkassen haben in diesen Tagen überwiegend bereits stattgefunden. Und die Information der Mitglieder über den kassenindividuellen Zusatzbeitrag erfolgt schriftlich – ein Vorgang, der einen wochenlangen Vorlauf benötigt. (hom/fst/af)

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