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Zentrenbildung

Streit zwischen Kassen und Kliniken

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BERLIN. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wirft den Krankenkassen eine Blockadehaltung bei der Zentrenbildung vor. Der GKV-Spitzenverband sowie der PKV-Verband hatten vor wenigen Tagen angekündigt, den Vertrag zur Finanzierung von Zentren zu kündigen.

"Die Kündigung dieses mithilfe der Schiedsstelle zustande gekommenen Vertrages steht im krassen Widerspruch zu der von den Krankenkassen immer wieder geforderten Zentralisierung komplexer Krankenhausleistungen", kommentiert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum das Vorgehen beider Verbände. Die Schiedsstellenvereinbarung sei das Ergebnis einer ausgewogenen Kompromissfindung. Die im Gesetz vorgesehenen besonderen Aufgaben für die Zentren seien in der Vereinbarung konkretisiert worden. Die Behauptung der Kassen, die Voraussetzungen für die Anerkennung als Zentrum seien mit der Vereinbarung gesenkt worden, träfen nicht zu, so die DKG. Der überwiegende Teil der Konkretisierungen stamme sogar aus dem Forderungskatalog der Kassen.

Der GKV-Spitzenverband hatte die Kündigung mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die Festlegungen der Bundesschiedsstelle nicht dem Sinn des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) gerecht werde. Nach Auffassung der Schiedsstelle reiche es aus, dass eine Klinik in der Krankenhausplanung als Zentrum ausgewiesen werde, ohne dass es weitere strukturierende Elemente gebe. Mit dem KHSG habe der Gesetzgeber aber die heterogene Zentrumslandschaft in Deutschland vereinheitlichen und auf versorgungspolitisch relevante Krankheitsbilder konzentrieren wollen. Das sieht der GKV-Spitzenverband durch die Schiedsvereinbarung nicht gewährleistet.(chb)

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