Suchtkranke: BÄK legt Richtlinien vor
BERLIN (hom). Die Bundesärztekammer (BÄK) hat am Montag in Berlin ihre überarbeiteten Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger vorgelegt. Danach kann die Substitutionsbehandlung neben der schrittweisen Wiederherstellung der Betäubungsmittelabstinenz auch zur Behandlung von Patienten mit einer schweren Begleiterkrankung oder zur Verringerung der Risiken bei einer Schwangerschaft und nach der Geburt eingesetzt werden. Zudem werden Art und Umfang der in die Behandlung einzubeziehenden psychosozialen Betreuung konkretisiert. Die Kostenträger müssten deren Verfügbarkeit flächendeckend sicherstellen, so die BÄK.