Südwesten: Landesregierung sieht Notdienste auf dem Land gut geregelt

Das Sozialministerium in Baden-Württemberg teilt die Bedenken des SPD- Abgeordneten Walter Krögner nicht.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

STUTTGART. Das baden-württembergische Sozialministerium hält Notfallpraxen für eine "tragfähige" Lösung, um den Notdienst in sprechstundenfreien Zeiten gerade auf dem Land zu sichern.

Insgesamt gibt es im Südwesten 56 Notfallpraxen, deren Kosten per Umlagefinanzierung durch die zum Notdienst verpflichteten Ärzte getragen werden, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Walter Krögner. Die Mehrzahl dieser Praxen sei an Krankenhäusern angesiedelt - mit steigender Tendenz.

Krögner sieht die ärztliche Versorgung auf dem Land als "in absehbarer Zeit gefährdet" an. Ein Grund für die prekäre Nachwuchssituation sei "die große zeitliche Belastung über die übliche Dienstzeit hinaus".

Nach Darstellung der Landesregierung dagegen kommt es bisher nur "in Einzelfällen und lokal begrenzt im ländlichen Raum zu gewissen Versorgungsengpässen". Zudem seien die Strukturen des Notdienstes gerade auf dem Land in den vergangenen Jahren angepasst worden, argumentiert das Ministerium.

Ziel war dabei "eine gleichmäßige und zumutbare Dienstbelastung durch Reduzierung der Einsätze im organisierten Notdienst", heißt es in der Antwort.

Grund zum Eingreifen sieht die Landesregierung nicht. Weil die Notdienststrukturen je nach Kommune stark variieren, "können lokal passgenaue Lösungsansätze sinnvoll nur durch die Beteiligten vor Ort entwickelt werden".

Dazu verweist das Sozialministerium auf das Aktionsprogramm "Landärzte", das im November 2010 gestartet wurde. Ein Schwerpunkt des Förderprogramms von insgesamt sieben Millionen Euro sei die Versorgung auf dem Land - dies betreffe auch den Notdienst.

Eine Förderung ist zudem über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) möglich. Unterstützt werden könnten "Ärzte als Einzel- oder Gemeinschaftsinvestor, wenn die Leistungen der Notfallpraxis über eine gesetzliche Kasse abzurechnen sind", erläutert das Ministerium.

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