Südwesten teilt Notdienstbezirke neu auf
In Baden-Württemberg wird der Notfalldienst neu aufgestellt. Die KV-Vertreter wollen die Lasten zwischen Ärzten in Stadt und Land fairer verteilen. Und: Künftig können auch Kliniken teilnehmen. Doch ein Vorschlag zur besseren Honorierung der Klinikärzte sorgt für Empörung.
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Hier gehts zum Notdienst: Im Südwesten soll sich einiges ändern.
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STUTTGART. Der organisierte Notfalldienst in Baden-Württemberg wird neu strukturiert. Diesen Auftrag hat die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg am Mittwoch dem Vorstand erteilt.
Zentrales Ziel ist es dabei, die Zahl der Notfalldienstbereiche zu reduzieren. Eine weitere Maßgabe der Vertreter war, dass die Belastung für Ärzte in der Stadt und auf dem Land austariert werden soll.
Grünes Licht wurde für die Gründung von weiteren Notfallpraxen an Krankenhäusern gegeben. Dabei lehnten es die Delegierten ab, dass die KV die Mehrkosten für Notfallpraxisstrukturen am Krankenhaus zu tragen hat.
Übergangsregelung bei der Honorarverteilung
Der KV-Vorstand stimmte die Vertreter zudem darauf ein, dass die niedergelassenen Ärzte im ersten Halbjahr 2012 bei der Honorarverteilung mit einer Übergangsregelung leben müssen.
Grund ist die im Versorgungsstruktur-Gesetz vorgesehene Regionalisierung der Honorarverteilung. Doch der verbindliche Gesetzestext dürfte frühestens im Dezember - nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat - feststehen.
Das ist zu spät für ein Inkrafttreten Anfang 2012. Deshalb wird bis Ende Juni 2012 eine vermutlich unveränderte Honorarverteilung gelten, bevor dann ein neuer Honorarverteilungsmaßstab wirksam wird.
Empörung über Besserstellung der Klinikärzte
Für Verärgerung hat am Mittwoch die Vergütung im Rettungsdienst gesorgt. Zumeist wird diese Aufgaben von Krankenhausärzten wahrgenommen, mancherorts nehmen aber auch niedergelassene Ärzte am Rettungsdienst teil.
Empört zeigten sich die Vertreter über ein Vergütungsangebot der Krankenkassen. Es sieht vor, dass Klinikärzte besser bezahlt werden sollen als Vertragsärzte.
Begründung der Kassen: Letztere machten den Rettungsdienst ja freiwillig. In einer Resolution forderten die Delegierten ihre niedergelassenen Kollegen auf, die Teilnahme am Rettungsdienst davon abhängig zu machen, ob die Kassen ein "faires Vergütungsangebot" vorlegen.
Getilgt sehen wollen die Vertreter künftig das Wort "Leistungserbringer" aus Gesetzestexten oder KV-eigenen Schriftstücken in Baden-Württemberg.
Der Begriff sei diskriminierend und solle durch die korrekte Berufsbezeichnung "Arzt/Ärztin" ersetzt werden. Das habe im übrigen auch der Ärztetag 2010 beschlossen.