Neuregelung der Suizidhilfe

Suizidassistenz: Patientenschützer befürwortet zügigen Parlamentsbeschluss

Am Donnerstag will der Bundestag über eine Neuregelung der Suizidhilfe entscheiden. Aktuell liegen zwei fraktionsoffene Gesetzentwürfe vor. Geht es nach Patientenschützer Brysch sollte dann auch tatsächlich eine Entscheidung fallen.

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Dortmund. Vor der Bundestagsentscheidung über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid befürwortet die Deutsche Stiftung Patientenschutz den Zeitpunkt der Beratung im Parlament. Daran hatte sich auch Kritik entzündet. Eine mögliche Verschiebung werde den Abgeordneten keine neuen Erkenntnisse bringen, erklärte Vorstand Eugen Brysch am Sonntag in Dortmund.

Die Abgeordneten müssten sich bewusst machen, dass mit Regelungen „harte Suizide“ nicht verhindert würden. „Auch gehen die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinaus. Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen.“ Eine Ablehnung der Anträge sei die einzige Möglichkeit, ein ethisches Dilemma nicht zu vergrößern, meinte er. „Eine Ablehnung bedeutet keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung.“ Aus Bryschs Sicht bleibt die Suizidprävention auf der Strecke.

Am Donnerstag will der Bundestag nach 90-minütiger Debatte über eine Regelung der Beihilfe zum Suizid entscheiden. Dabei geht es darum, wer unter welchen Voraussetzungen ein tödliches Mittel erhalten darf. Zwei endgültige Gesetzentwürfe liegen erst seit kurzem vor. Ein liberaler Entwurf ist stärker darauf angelegt, Suizid unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Der andere stellt den Schutz vor Missbrauch in den Vordergrund. Es soll vor allem ausgeschlossen werden, dass Menschen sich zu einer Selbsttötung gedrängt fühlen.

Ausgeschlossen werden müsse, „dass organisierte Suizidangebote gegen Gebühr erfolgen“, so Brysch. (KNA/eb)

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