Kabinettsentwurf

Technische Assistenzberufe werden modernisiert, Sanitäter mit mehr Rechten

Die Bundesregierung legt ein modernisiertes Berufsgesetz für Radiologieassistenten & Co. vor. Notfallsanitäter sollen eingeschränkte heilkundliche Kompetenzen erhalten.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Das fast 30 Jahre alte Gesetz für die technischen Assistenzberufe wird modernisiert. Das Bundeskabinett hat dafür einen Entwurf vorgelegt.

Das fast 30 Jahre alte Gesetz für die technischen Assistenzberufe wird modernisiert. Das Bundeskabinett hat dafür einen Entwurf vorgelegt.

© ©jovannig / Fotolia

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin verabschiedet. Nun liegt der Ball beim Bundestag, der das MTA-Reformgesetz in den kommenden Wochen beraten wird. Umfasst von der Vorlage sind die vier Berufe in der Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bezeichnete den Entwurf „als ersten Baustein“ für die Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“, die sich die Koalition vorgenommen hat. Die Überarbeitung der in der Reform besonders strittigen Berufsgesetze wie die der Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten steht noch aus.

Dort sind Fragen wie die Akademisierung oder der Direktzugang zum Patienten zwischen Bund und Ländern strittig. Denn das MTA-Reformgesetz wie auch die anderen Berufsgesetze sind zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Berufe haben „technische Schlüsselfunktion“

Die Berufe hätten im Bereich der medizinischen Diagnostik und Therapie eine „technische Schlüsselfunktion“. Dies sei in der Corona-Pandemie insbesondere bei der Versorgung von Patienten auf Intensivstationen deutlich geworden, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Die vier Berufe bleiben bestehen, die Bezeichnung indes ändert sich: Aus den technischen Assistenten in der Medizin werden Medizinische Technologen. Diese neue Bezeichnung vollziehe die fachlichen und inhaltlichen Änderungen der Berufsausübung nach.

Im geplanten Gesetz werden die Vorgaben für die Ausbildung konkreter gefasst und neu strukturiert. Im Umfang ausgeweitet wird die praktische Ausbildung. Verbindlich vorgeschrieben sind künftig ein Ausbildungsvertrag und eine „angemessene Vergütung“. Ein Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden. Anfang 2021 soll das parlamentarische Verfahren nach Vorstellungen des BMG abgeschlossen sein. Inkrafttreten soll das Gesetz voraussichtlich Anfang 2023.

Heilkundliche Kompetenzen für Notfallsanitäter

Angehängt an den Entwurf ist zudem eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes, die Sanitätern ermächtigen soll, in Notsituationen heilkundliche Eingriffe invasiver Art vorzunehmen. Dies soll dann erlaubt sein, wenn sie diese in der Ausbildung erlernt haben und wenn der Eingriff notwendig ist, um Lebensgefahr oder Folgeschäden für die Patienten abzuwenden. Weitere Bedingung ist, dass für diese invasiven Eingriffe standardmäßige Vorgaben existieren.

Das BMG kündigt an, es werde Muster für das Vorgehen bei bestimmten Zustandsbildern und -situationen entwickeln und bis Ende 2021 veröffentlichen. Die Länder sollen in dem Prozess beteiligt werden.

Bislang gilt: Geben Notfallsanitäter heute ohne ärztliche Anweisung etwa Medikamente oder intubieren sie Patienten, verstoßen sie gegen den Heilkundevorbehalt im Heilpraktikergesetz.

Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen Jahr einen Vorstoß in dieser Sache unternommen und wollte eine entsprechende Befugnisnorm für Notfallsanitäter schaffen. Union und SPD im Bundestag sperrten sich dagegen und brachten einen Änderungsantrag ein, der ursprünglich an das Berufsgesetz für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten angedockt werden sollte. Dieser aber wurde wieder zurückgezogen.

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