KV Nordrhein

Terminservice: Nicht auch für die Probatorik!

Termine auch für probatorische Sitzungen zu vergeben halten die KV-Vertreter für den falschen Weg.

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DÜSSELDORF. Die Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein (KVNo) lehnt es ab, dass die Terminservicestellen künftig auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln sollen. Damit würde die Absicht des Gesetzgebers konterkariert, zeitnahe Versorgungsangebote zu erweitern, heißt es in einer am Wochenende mit nur einigen Enthaltungen verabschiedeten Resolution.

Nach einer Entscheidung des Bundesschiedsamts können sich Patienten künftig an die Terminservicestellen wenden, wenn sie dringend eine Richtlinien-Psychotherapie benötigen. Ein Psychotherapeut muss zunächst eine zeitnahe Behandlung empfehlen. Erhalten die Patienten einen Termin im Krankenhaus, kann dort die gesamte psychotherapeutische Behandlung erfolgen.

Die Änderungen waren ein Wunsch des GKV-Spitzenverbands, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) war dagegen. Nach Einschätzung der KBV umfasst der Auftrag der Terminservicestellen, zeitnah erforderliche Behandlungstermine zu vermitteln, nur die Sprechstunde und die Akutbehandlung. Die KBV prüft eine Klage gegen die Entscheidung des Bundesschiedsamtes.

Die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung Barbara Lubisch warf den Krankenkassen in der VV vor, mit "gespaltener Zunge" zu sprechen. "Sie fordern die Vermittlung von Therapieplätzen, wollen aber nicht ausreichend Therapieplätze finanzieren." Es könne nicht sein, dass auf Wunsch der Kassen die gesamte Praxistätigkeit vermittelt werde.

Der probatorischen Sitzung kann eine große Zahl von therapeutischen Sitzungen folgen, betonte der Vorsitzende des Beratenden Fachausschusses für Psychotherapie Martin Zange. "Die Regelung des Bundesschiedsamtes würde zu einer Überlastung der Psychotherapie-Praxen führen." Zange hofft, dass eine Klage der KBV aufschiebende Wirkung hätte. (iss)

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