Qualitätssicherung in der Psychotherapie

Therapeuten zum QS-Verfahren: „administrativer Aufwand bei eher fraglichem Nutzen“

Mit dem G–BA-Beschluss zur Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung steht in der ambulanten Psychotherapie ein Paradigmenwechsel an. Es hagelt Kritik.

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Künftig sollen Patienten nach dem Willen des G–BA nach Abschluss einer ambulanten Psychotherapie einen 14-seitigen Fragebogen zur Behandlung ausfüllen. Dieser soll der Erhebung der Qualität der Therapie dienen.

Künftig sollen Patienten nach dem Willen des G–BA nach Abschluss einer ambulanten Psychotherapie einen 14-seitigen Fragebogen zur Behandlung ausfüllen. Dieser soll der Erhebung der Qualität der Therapie dienen.

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Berlin. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) sowie dessen Sektion VPP (Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP) monieren, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heißt, den „hohen administrativen Aufwand bei einem eher fraglichen Nutzen“ des neuen Verfahrens zur Qualitätssischerung (QS), das nun zunächst in der Modellregion NRW getestet werden soll.

Nach deutlicher Kritik im Vorfeld hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche einen Beschluss zur Änderung der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) in der ambulanten Psychotherapie beschlossen. Das neue, retrospektive QS-Verfahren soll das Antrags- und Gutachterverfahren für die ambulante Psychotherapie, das bisher vor Beginn einer Therapie verpflichtend ist, ablösen.

Patienten nach Behandlung mit 14-seitigem Fragebogen konfrontiert

Der regional begrenzte Testlauf ist aus Sicht des G-BA notwendig, bevor das neue datengestützte QS-Verfahren bundesweit etabliert wird. Über einen Zeitraum von sechs Jahren werde nun geprüft, ob die vorgesehenen technischen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte bereits aussagekräftig sind. Das Qualitätssicherungsverfahren müsse, so der G-BA, geeignet sein, in einem guten Aufwand-Nutzen-Verhältnis belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität zu gewinnen und Verbesserungsbedarfe aufzuzeigen.

„Ambulant behandelte Patient*innen sollen zukünftig einen 14-seitigen Fragebogen retrospektiv ausfüllen, obwohl es bereits eine Reihe von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie gibt“, kritisiert BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger, die auch betont, Psychotherapeuten seien fit in puncto Qualitätsmanagement. Daher sei auch abzuwarten, ob das Verfahren die Behandlungsqualität transparenter machen sowie fördern und die Patienten-Partizipation am Behandlungsprozess stärken könne. Ziel des Modellprojekts ist laut G-BA-Eckpunktepapier die Prüfung aller relevanten Qualitätsindikatoren sowie auch der Erhebungsinstrumente und das QS-Verfahren selbst. „Damit das aufwendige Prozedere überhaupt einen Nutzen hat, müsste das Verfahren von einem unabhängigen Institut ergebnisoffen evaluiert werden“, fordert Dr. Johanna Thünker, Vorsitzende der VPP-Regionalgruppe NRW. (eb)

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