Gesundheitsministerkonferenz

Ukrainische Ärzte und Pflegekräfte sollen schnell in Deutschland arbeiten dürfen

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Berlin. Änderungen der Approbationsordnung für Ärzte und der Bundesärzteordnung sollen schnell rechtlich geprüft werden, ebenso die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Pflege, hieß es am Montagabend nach einer Videoschalte der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder.

So soll es ukrainischen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegefachkräften zügig ermöglicht werden, in Deutschland zu arbeiten. Ein „möglichst unbürokratischer Berufszugang“ für geflüchtete Ärzte sei wünschenswert, er müsse aber im Rahmen geltenden Rechts erfolgen, teilte die Bundesärztekammer (BÄK) auf Anfrage der Ärzte Zeitung dazu mit. Eine sorgfältige Prüfung der Qualifikationen sei ebenso unerlässlich wie der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse.

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Für die Anerkennung der ärztlichen Weiterbildung seien die Landesärztekammern zuständig. Einige Ärztekammern führten zudem die Kenntnisprüfung im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung der ärztlichen Grundausbildung durch. Dies geschehe im Auftrag der jeweiligen Approbationsbehörde, so die BÄK.

Die Entscheidung, wie es im Mai mit den Regeln zur Isolation und Quarantäne von Infizierten und Kontakten weitergehen soll, ist verschoben. Die Gesundheitsminister wollen dazu am 25. April eine Linie formulieren und einen gemeinsamen Beschluss mit dem Bund vorbereiten. (af/hom)

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