Sechs Prozent der Medizinstudienplätze

Umsetzung der Landarztquote in Thüringen dauert noch

Ein Start der Landarztquote mit 17 Studienplätzen in diesem Jahr ist ausgeschlossen, weil es noch an der nötigen Rechtsverordnung fehlt. Jetzt hofft man an der Universität Jena, dass es zum Wintersemester 2026/27 losgeht.

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Anatomie-Vorlesung, hier an der Medizinischen Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In Thüringen steht die Entscheidung über Details der Landarztquote immer noch aus.

Anatomie-Vorlesung, hier an der Medizinischen Fakultät an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In Thüringen steht die Entscheidung über Details der Landarztquote immer noch aus.

© Waltraud Grubitzsch / dpa / picture alliance

Erfurt. In Thüringen lässt die praktische Umsetzung der vom Landtag beschlossenen Landarztquote für Human- und Zahnmedizinstudienbewerber auf sich warten. Für den Studienstart an der Universität Jena im bevorstehenden Wintersemester 2025/26 greift die Quote noch nicht, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Anfrage mit.

Grund: Noch fehlt es an der erforderlichen Rechtsverordnung des Ministeriums, in der Konkretisierungen zu den Details des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens, zur dafür zuständigen Stelle und zur Auswahlkommission getroffen werden müssen. Diese sind aber Grundlage für ein rechtssicheres Bewerbungsverfahren. Die Verordnung sei derzeit in Arbeit, „auf einem guten Weg“, so die Sprecherin. Es laufe die Anhörung, in die unter anderem KV und Landesärztekammer eingebunden sind.

Sechs Prozent der Studienplätze reserviert

Das im vergangenen Sommer beschlossene Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz sieht vor, sechs Prozent der Studienplätze in Human- und Zahnmedizin an der Uni Jena für Bewerber zu reservieren, die sich nach Studienabschluss zur mindestens zehnjährigen Arbeit in unterversorgten Regionen des Freistaats verpflichten. Den besonderen öffentlichen Bedarf muss der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen feststellen. Bewerber, die über diese Quote studieren, müssen einen Vertrag mit dem Land abschließen. Bei Nichteinhaltung ihrer Verpflichtung drohen Vertragsstrafen von bis zu 250.000 Euro.

Die Uni in Jena ist einzige staatliche Ausbildungsstätte für Ärzte und Zahnärzte in Thüringen. Hier können jährlich 286 Erstsemester ein Studium der Humanmedizin beginnen. Die Landarztquote würde demnach für 17 Studienplätze gelten. Im Gesetz ist kein Zeitpunkt für deren Start genannt. Mit einem konkreten Termin tut sich das Ministerium schwer. Es solle „so schnell wie möglich“ gehen. Die Uni selbst teilt auf ihrer Website zum Zulassungsverfahren mit, dass es „voraussichtlich“ im Wintersemester 2026/27 so weit sein soll. Bewerbungen könnten dann womöglich Ende 2025 starten.

Langwierige Regierungsbildung und Neuzuschnitt des Wissenschaftsministeriums

Der längere Anlauf dürfte auch mit der politischen Gemengelage in Thüringen zusammenhängen. Nach der Landtagswahl im September zog sich die Regierungsbildung in Thüringen über Monate hin und war erst kurz vor Weihnachten 2024 abgeschlossen. Dabei wurde das für die Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium neu zugeschnitten und um Bildung und Kultur erweitert. Die für die Medizin-Quote notwendige Novelle der Studienplatzvergabeverordnung hat das Ministerium Mitte Februar erlassen.

An der Medizinischen Fakultät Jena sind insgesamt 20 Prozent der Studienplätze quotiert. Darunter sind Quoten für Bundeswehrangehörige (2,2 Prozent), ausländische Studierende (fünf Prozent), für Studierende im Zweitstudium (drei Prozent). 1,8 Prozent der Studienplätze sind Bewerbern mit medizinischen Berufsabschlüssen vorbehalten, dieser Anteil wurde mit der neuen Studienplatzverordnung von bislang fünf Prozent abgesenkt. Zwei Prozent sind Härtefällen vorbehalten.

Noch bevor die Landarztquote greift, gibt es Forderungen nach ihrer Aufstockung. Die KV Thüringen fordert eine Erweiterung auf zehn Prozent der Studienplätze, auch einige Landtagsfraktionen plädieren dafür. Unklar ist, ob das überhaupt möglich ist. Mit 20 Prozent sei die rechtlich mögliche maximale Quotierung nach dem Staatsvertrag zur Hochschulzulassung von Bund und Ländern bereits ausgeschöpft, hieß es von der Medizinischen Fakultät. (zei)

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