Umstrittene Prämie: Gutachter sieht KV-Vorstand im Recht

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Die Zahlung der Prämie von 550.000 Euro an die drei Vorstände der KV Berlin hat für mächtig Wirbel gesorgt. Jetzt gibt es Rückendeckung: Das Geld sei in voller Höhe "verdient" gewesen, sagt ein Gutachter.

BERLIN (ami). Die Vertreterversammlung der KV Berlin stellt sich im Streit um das sogenannte Übergangsgeld von insgesamt 550.000 Euro hinter den KV-Vorstand.

Sie hat am Donnerstagabend beschlossen, gegen den Senatsbescheid zu klagen, der die KV zur Rückabwicklung der Zahlung verpflichtet hat.

Der Beschluss wurde "mit deutlicher Mehrheit" gefasst, wie der Vorsitzende der Vertreterversammlung Dr. Jochen Treisch sagte. Vorangegangen waren rund 90 Minuten intensiver Diskussion unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Außergerichtliche Lösung angestrebt

Mit ihrem Beschluss folgt die Vertreterversammlung einem Rechtsgutachten, das sie selbst in Auftrag gegeben hatte. "Das Gutachten belegt, dass keine Rechtsverstöße vorliegen. Mit der Klageeinreichung wahren wir juristische Mittel, ohne damit den Dialog mit der Senatsverwaltung zu beenden", teilte Treisch mit.

Er selbst und der dreiköpfige KV-Vorstand seien nach wie vor im Gespräch mit der Senatsgesundheitsverwaltung, "um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen".

Die Senatsverwaltung bestätigt, dass an einer einvernehmlichen Lösung gearbeitet werde. "Die Rückzahlung der unberechtigt erhaltenen Übergangsgelder ist für uns jedoch nicht verhandelbar", teilte eine Sprecherin mit.

Das Rechtsgutachten einer Anwaltskanzlei für die KV ist einem Beschluss der Vertreterversammlung folgend seit Freitag im Internet veröffentlicht. Es bewertet die Extrazahlung von zwölf Monatsgehältern an die drei Vorstände mit Blick auf die Vorstandsvergütung in den beiden Amtsperioden als insgesamt angemessen.

Unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen erhalten die KV-Vorstände demnach in der letzten und der aktuellen Amtsperiode durchschnittlich 246.500 Euro pro Jahr. Im Bundesschnitt liegen die KV-Vorstandsgehälter aktuell bei rund 226.000 Euro.

In voller Höhe verdient

Die Sonderzahlung verstößt laut Gutachten auch nicht gegen die sozialrechtlichen Gebote der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Das Übergangsgeld sei am Ende der Amtsperiode in voller Höhe "verdient" gewesen. Zwei Monate Prämie pro Amtsjahr standen den Vorständen demnach zu.

Für die neue Amtszeit hatte die Aufsicht jedoch vorgegeben, dass Sonderzahlungen maximal sechs Monatsgehälter umfassen dürfen. Das haben die Vertreterversammlung der KV Berlin und ihr Vorsitzender nach Darstellung des Gutachtens berücksichtigt.

Lediglich unter verfahrensrechtlichen Aspekten bewertet das Gutachten das Handeln der KV kritisch. Die Beteiligten hätten aufgrund des bestehenden Entscheidungsvakuums die Zuständigkeitsverteilung innerhalb der Vertreterversammlung "nicht optimal dokumentiert beachtet".

Ein Zuständigkeitsmangel sei später jedoch geheilt worden, heißt es. Das Gutachten empfiehlt aber eine Neuregelung der Kompetenzverteilung in der Geschäftsordnung der KV

Das vollständige Gutachten im Wortlaut (PDF)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Warum denn nicht gleich so?

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