Eltern scheitern vor Berufungsgericht

Unheilbar kranker Junge in England muss nicht weiter beatmet werden

Im Fall des zwölfjährigen Komapatienten Archie hat nun auch das Berufungsgericht entschieden, dass die Ärzte die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen dürfen.

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London. Ein unheilbar kranker zwölfjähriger Junge in Großbritannien muss von Ärzten keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr bekommen. Ein Berufungsgericht lehnte am Montag den Antrag von Archies Eltern ab. Zuvor hatten bereits zwei Gerichte entschieden, dass die Ärzte die Unterstützung einstellen dürfen. Das sei im besten Interesse von Archie.

Archies Mutter hatte argumentiert, der Junge habe zwei Mal in den vergangenen Tagen versucht, selbstständig zu atmen. Der Vater erlitt nach Angaben seines Anwalts vor der Verkündung einen Infarkt und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Archie hatte sich bei einem häuslichen Unfall im April schwere Hirnverletzungen zugezogen - womöglich bei einer Internet-Mutprobe. Der Zwölfjährige liegt seither im Koma. Seine Eltern machen geltend, dass Archies Herz noch schlage. Die Richter sprachen hingegen von medizinisch eindeutigen Beweisen.

Der Fall erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen um unheilbar kranke Kinder in Großbritannien. Der finanziell stark unter Druck stehende britische Gesundheitsdienst neigt dazu, lebenserhaltende Maßnahmen sehr viel früher zu entziehen, als das in Deutschland der Fall wäre. Zudem werden die Wünsche von Eltern und Angehörigen dabei nicht im selben Maße berücksichtigt. Was im besten Sinne des Patienten ist, entscheiden oft Richter auf Empfehlung von Medizinern. (dpa)

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