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Unimedizingesetz wird wieder zurückgenommen

STUTTGART (chb). Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will das umstrittene Universitätsmedizingesetz offenbar wieder zurücknehmen.

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Das geht aus einer Pressemitteilung des Verbandes "Deutsche Hochschulmedizin" hervor, der den Medizinischen Fakultätentag und die Universitätsklinika vertritt.

Nach Angaben des Verbandes hat Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) angekündigt, "dass im Herbst ein Gesetz verabschiedet wird, das den früheren gesetzlichen Zustand und damit die größere Unabhängigkeit der Uniklinika wieder herstellen wird". Damit lösen die Grünen ein Versprechen aus dem Landtagswahlkampf ein.

Im Februar dieses Jahres hatte noch die alte schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus trotz heftiger Kritik der vier Universitätskliniken im Land ein neues Hochschulmedizingesetz verabschiedet.

Mit dem Gesetz wurde der politische Einfluss auf die Universitätskliniken verschärft. Der Wissenschaftsminister führte nach der Gesetzesänderung nicht nur die Rechts- sondern auch die Fachaufsicht.

Die Aufsichtsräte der Universitätskliniken verloren an Einfluss. Das Sagen bekam eine Gewährsträgerversammlung, die zu gleichen Teilen mit Vertretern der Regierung und des Landtages besetzt sein sollte.

Der Verband der Universitätsklinika hatte auch nach Verabschiedung des Gesetzes seine Proteste fortgesetzt. Betroffen von der gesetzlichen Neuregelung waren die Universitätskliniken in Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm.

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