Kurz vor Bundestagsbeschluss

Union pocht auf Beibehaltung der Neupatientenregelung in Praxen

CDU/CSU stellen sich an die Seite der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte: Die Neupatientenregelung im TSVG soll fortbestehen – positive Effekte seien sehr wohl belegt, betont die Union.

Veröffentlicht:
Patienten im Wartezimmer: Hat die TSVG-Neupatientenregel in Praxen ihre Wirkung entfaltet – die Unionsfraktion meint ja.

Patienten im Wartezimmer: Hat die TSVG-Neupatientenregel in Praxen ihre Wirkung entfaltet – die Unionsfraktion meint ja.

© Ok Shu / Westend61 / picture alliance

Berlin. Kurz vor den abschließenden Beratungen im Bundestag zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampel dringt die Unionsfraktion auf eine Beibehaltung der Neupatientenregel.

Die mit dem Termin- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 eingeführte Regelung in Arztpraxen habe sich bewährt und sei mit Blick auf kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin weiter von „hoher Bedeutung“, heißt es in einem von CDU und CSU eingebrachten Änderungsantrag. Der Antrag liegt der Ärzte Zeitung vor.

Die Neupatientenregelung solle fortbestehen und „somit weiter sicherstellen, dass Behandlungen bei Haus- und Fachärzten zügig erfolgen können“, schreibt die Union in ihrem Antrag. Dass die Regel bei den Mindestsprechstundenzeiten der Praxen zu Fortschritten geführt habe, belegten auch Zahlen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung (Zi). Laut Institut wurden allein im vierten Quartal 2021 rund 20 Millionen Neupatienten in Praxen behandelt.

Lesen sie auch

Maßnahmen gegen 17-Milliarden-Euro-Loch

Das GKV-Spargesetz der Ampel soll an diesem Donnerstag (20. Oktober) im Bundestag abschließend beraten werden. Mit dem Gesetz wollen SPD, Grüne und FDP ein drohendes Milliardendefizit bei den gesetzlichen Kassen im kommenden Jahr in Höhe von rund 17 Milliarden Euro abwenden. Der Gesundheitsausschuss billigte den Gesetzentwurf am Mittwoch.

Auf Kritik der Ärzteschaft stößt insbesondere, dass die extrabudgetäre Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei Neupatienten gekippt werden soll. Stattdessen soll es laut Ampel auf Versicherten- und Grundpauschale Zuschläge von bis zu 200 Prozent geben.

Inwieweit über offene Sprechstunden ein schnellerer Zugang zur fachärztlichen Versorgung erzielt werden kann, soll evaluiert werden. Geplant ist mit der Reform auch eine Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärzte.

Lesen sie auch

Einsparungen sind auch bei Arzneimitteln vorgesehen. Für 2023 ist ein um fünf Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel geplant. Ferner wird das Preismoratorium für Arzneimittel bis Ende 2026 verlängert.

Der Apothekenabschlag zugunsten der Kassen soll von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung steigen, das Ganze soll auf zwei Jahre befristet sein. Vorgesehen sind auch angepasste Regelungen für die Erstattungsbeträge nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes, kurz AMNOG.

vfa: Ampel verschlechtert Arzneimittelversorgung ohne Not

Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) warf der Ampel erneut vor, die Arzneimittelversorgung in Deutschland mit ihren Plänen zu verschlechtern. Es bleibe das Geheimnis der Koalition, warum sie im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes die Erstattungsbedingungen für Arzneimittel weiter verkompliziere und dabei „medizinische Versorgungslücken“ in Kauf nehme, sagte vfa-Präsident Han Steutel am Mittwoch.

Das gelte insbesondere für das „Zukunftsfeld der Onkologie“, warnte Steutel. Der vfa vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von weltweit 48 Pharmaherstellern und mehr als 100 Tochter- und Schwesterfirmen. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse