Union und FDP forcieren Pläne zu Kostenerstattung

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BERLIN (hom). Die Gesundheitsreform geht in die heiße Phase. Am Mittwoch beschäftigte sich der Gesundheitsausschuss mit dem Gesetzentwurf von Minister Philipp Rösler. In der nicht-öffentlichen Sitzung wurden Änderungsanträge von Union und FDP beraten - unter anderem die Kostenerstattung in der GKV betreffend.

Versicherte sollen sich bei der Wahl der Kostenerstattung lediglich drei Monate an den Tarif binden, bislang beträgt die Frist mindestens ein Jahr. Die Neuregelung stärke "die Wahlfreiheit der Versicherten", heißt es in dem der "Ärzte Zeitung" vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen. Der Versicherte soll Anspruch auf Erstattung in Höhe der Vergütung haben, "die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung zu tragen hätte". Um Verwaltungskosten zu kompensieren, kann die Kasse maximal fünf Prozent vom Erstattungsbetrag abziehen.

Die Chefin des GKV-Spitzenverbands Doris Pfeiffer warnte in der "Berliner Zeitung" davor, die Bindungsfrist auf ein paar Monate zu verkürzen. Die Bindungsfrist verhindere, dass sich die Versicherten "leichtfertig" für das Prinzip Kostenerstattung entschieden.

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