Union und SPD nehmen Kassen an die Kandare

BERLIN (ble). Union und SPD haben sich auf eine gesetzliche Regelung über erweiterte Kontrollbefugnisse des Bundesversicherungsamtes (BVA) gegenüber den Kassen verständigt.

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Mit dem Vorstoß soll das BVA noch tiefer gehende Kontrollmöglichkeiten haben, um die Einhaltung der Regeln für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) zu überprüfen und Manipulation von Diagnosedaten zu ahnden. Damit folgte die Koalition der bei einer Bundestagsanhörung laut gewordenen Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung der Kompetenzen der Bonner Behörde. Bislang sollten diese teils auf dem Verordnungsweg verankert werden.

Laut einem Änderungsantrag soll in das Sozialgesetzbuch V hierzu ein neuer, jetzt erweiterter Paragraf 273 eingefügt werden. Darin erhält das BVA die Kompetenz, auch die Diagnosedaten von landesunmittelbaren Krankenkassen für die Abrechnung nach dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich prüfen zu können. Dazu zählen die Allgemeinen Ortskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Stellt das BVA anhand von Schwellenwerten Auffälligkeiten fest, soll es die betroffene Kasse einer Prüfung unterziehen. Dasselbe soll auch für Verdachtsfälle gelten.

Neu an dem Antrag ist die Klarstellung, dass "eine Prüfung der Leistungserbringer, insbesondere im Hinblick auf Diagnosedaten" durch das BVA ausgeschlossen ist. Hat eine Kasse durch falsche oder manipulierte Diagnosedaten zu Unrecht Zuweisungen aus dem Morbi-RSA erhalten, soll das BVA diese Gelder um den ermittelten Betrag kürzen. Auch dies soll jetzt gesetzlich verankert werden.

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