Rechtsverordnung des BMG

Unterlagen zu Corona-Tests müssen bis 2028 aufbewahrt werden

Deutlich länger als vorgesehen: Unterlagen von Corona-Teststellen müssen nun bis Ende 2028 aufbewahrt bleiben, wie aus einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Veröffentlicht:

Berlin. Unterlagen von Corona-Teststellen müssen auch angesichts laufender Klärungen zu zweifelhaften Abrechnungen vier Jahre länger bis Ende 2028 aufbewahrt werden. Das legt eine am Donnerstag in Kraft getretene Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest.

In der Begründung wird unter anderem auf noch laufenden Abrechnungsprüfungen in einzelnen Ländern und Ermittlungen gegen Teststellenbetreiber hingewiesen. Eigentlich wäre die Rahmenregelung zu den Tests zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Hintergrund ist das breite Angebot staatlich finanzierter Schnelltests („Bürgertests“), das der Bund in der Corona-Krise mit Milliardensummen finanziert hatte.

„Betrugsfälle auch in kommenden Jahren aufklären“

Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Um den Schaden für die Steuerzahler möglichst gering zu halten, müssen Betrugsfälle auch in den kommenden Jahren aufgedeckt werden können.“ Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen über 2024 hinaus sei dafür von entscheidender Bedeutung.

Im Frühjahr hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags als Maßgabe an die Regierung beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für „rechnungsbegründende Unterlagen“ der Teststellen bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Der Bundesrechnungshof forderte ebenfalls eine längere Aufbewahrung. (dpa)

Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Was unterscheidet gute von schlechten Lobbyisten, Martin Degenhardt?

Karenztag-Debatte

Unternehmerverband für Bonussysteme statt Abschreckung

Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. Antigone Fritz und Hubertus Müller sitzen trocken am PC. Dort zu sehen: ein Bild vom Hochwasser in Erftstadt vor drei Jahren.

© MLP

Gut abgesichert bei Naturkatastrophen

Hochwasser in der Praxis? Ein Fall für die Versicherung!

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: MLP
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Susanne Dubuisson, Product Leader in Health Tech beim E-Health-Unternehmen Doctolib.

© Calado - stock.adobe.com

Tools zur Mitarbeiterentlastung

Online-Termine gegen den Fachkräftemangel

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was unterscheidet gute von schlechten Lobbyisten, Martin Degenhardt?

Lesetipps
Gebratene Speckstreifen

© Galina Didebashvili / imageBROKER / picture alliance

Weg mit dem Speck

Verarbeitetes rotes Fleisch erhöht offenbar Demenzrisiko

Adipositas ist eine komplexe Diagnose, die Diagnosestellung bloß über den BMI ist es nicht. 56 Fachleute zeigen einen neuen Algorithmus in der Diagnostik auf, welcher mehrere Faktoren mit einbezieht. (Symbolbild)

© ABBfoto/picture alliance

Übergewicht neu gedacht

Adipositas-Diagnose: BMI bald Geschichte?