Direkt zum Inhaltsbereich

Rechtsverordnung des BMG

Unterlagen zu Corona-Tests müssen bis 2028 aufbewahrt werden

Deutlich länger als vorgesehen: Unterlagen von Corona-Teststellen müssen nun bis Ende 2028 aufbewahrt bleiben, wie aus einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Veröffentlicht:

Berlin. Unterlagen von Corona-Teststellen müssen auch angesichts laufender Klärungen zu zweifelhaften Abrechnungen vier Jahre länger bis Ende 2028 aufbewahrt werden. Das legt eine am Donnerstag in Kraft getretene Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest.

In der Begründung wird unter anderem auf noch laufenden Abrechnungsprüfungen in einzelnen Ländern und Ermittlungen gegen Teststellenbetreiber hingewiesen. Eigentlich wäre die Rahmenregelung zu den Tests zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Hintergrund ist das breite Angebot staatlich finanzierter Schnelltests („Bürgertests“), das der Bund in der Corona-Krise mit Milliardensummen finanziert hatte.

„Betrugsfälle auch in kommenden Jahren aufklären“

Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Um den Schaden für die Steuerzahler möglichst gering zu halten, müssen Betrugsfälle auch in den kommenden Jahren aufgedeckt werden können.“ Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen über 2024 hinaus sei dafür von entscheidender Bedeutung.

Im Frühjahr hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags als Maßgabe an die Regierung beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für „rechnungsbegründende Unterlagen“ der Teststellen bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Der Bundesrechnungshof forderte ebenfalls eine längere Aufbewahrung. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Medizin ohne Arzt: Das Land klatscht Beifall

Das könnte Sie auch interessieren
50 Jahre Jung-Preis

© Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung

50 Jahre Jung-Preis

Freiheit als Voraussetzung für medizinischen Fortschritt

Anzeige | Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht