Verhandlungen über Länderkorb gescheitert

BERLIN (brs). Die Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Herstellerverbänden über die Regeln bei der Festsetzung von Erstattungsbeiträgen sind gescheitert. Jetzt muss die Schiedsstelle entscheiden.

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Die drei unparteiischen Mitglieder der Schiedsstelle werden den Länderkorb und damit die Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung über die Verhandlungen von Erstattungsbeträgen selbst definieren.

Das erfuhr "Springer Medizin" von Dr. Manfred Zipperer, dem unparteiischen Vorsitzenden des Gremiums. Zuvor hatten sich Pharmaverbände und GKV-Spitzenverband auch im zweiten Anlauf nicht auf die "anderen europäischen Länder" einigen können.

Deren Abgabepreise sollen in den Preisverhandlungen oder bei deren Scheitern bei der Preisfestsetzung durch die Schiedsstelle berücksichtigt werden. Zipperer hatte erwartet, dass sich Kassen und Industrie doch noch einigen würden, wie er auf Nachfrage erklärte.

Dazu hatten die unparteiischen Mitglieder beiden Seiten eine Frist bis zum 24. Februar 2012 gesetzt, die nun ohne Entscheidung verstrichen ist.

Allerdings gehört die Frage der Referenzländer zu den am meisten umstrittenen Kapiteln des AMNOG. Kassen und Industrie hatten sich schon beim Abschluss der Rahmenvereinbarung nicht einigen können und das Thema an die Schiedsstelle zur Entscheidung verwiesen.

Schwieriger Vergleich mit Deutschland

Die drei Unparteiischen werden nun in Kürze über den Länderkorb auf der Basis eben jener Kriterien entscheiden, die sie selbst den Pharmaverbänden und dem GKV-Spitzenverband als Vorgaben für den erneuten Einigungsversuch mit auf den Weg gegeben haben.

Der Korb soll "vorrangig Länder enthalten, die eine mit Deutschland vergleichbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besitzen", gemessen als Bruttoinlandsprodukt je Kopf, ausgedrückt in Kaufkraftstandards.

Er soll mehr als vier Länder umfassen und dabei nicht nur Euro-Länder berücksichtigen, sondern auch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einbeziehen. Andererseits müssen aber nicht alle EWR-Länder enthalten sein.

Schließlich soll der Länderkorb einen Bevölkerungsanteil in allen EWR-Ländern (ohne Deutschland) von mindestens 80 Prozent abdecken. Der Länderkorb soll zunächst für die Preisverhandlungen gelten, die vor dem 1. Januar 2014 beginnen.

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