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Psychotherapeuten

Versorgung schwer psychisch Kranker – Kritik an Richtlinie

In einer Resolution fordert auch der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, dass die Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch Kranker nachgebessert wird.

Veröffentlicht:

Köln. Die Kritik an der neuen Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch kranker Menschen reißt nicht ab. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, sie in einzelnen Punkten zu beanstanden und beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Nachbesserung zu erwirken.

Grundsätzlich begrüße der bvvp, dass mit der Richtlinie ein spezielles berufsübergreifendes Versorgungskonzept für diese Patientengruppe auf den Weg gebracht wird, heißt es in einer von der Bundesdelegiertenversammlung verabschiedeten Resolution. „Die Delegierten befürchten allerdings, dass sich die Richtlinie nur schwer flächendeckend wird umsetzen lassen.“

Umfang des Versorgungsauftrags unerheblich

Zu ihren Kritikpunkten gehört, dass die zentrale Rolle der Bezugstherapeutin oder des Bezugstherapeuten sowie der Bezugsärztin und des Bezugsarztes an einen vollen Versorgungsvertrag geknüpft ist. „Volle und halbe Versorgungsaufträge unterscheiden sich nicht hinsichtlich der Diagnosen ihrer Patient*innen, und die Organisation der Praxis hängt nicht vom Umfang des Versorgungsauftrags ab.“

Ebenfalls nicht nachvollziehen kann der bvvp, dass das differentialdiagnostische Eingangs-Assessment von einem Psychiater oder einer Psychiaterin vorgenommen werden muss. Gegen diese Vorgaben hatte sich unter anderem auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Nervenärzte Dr. Frank Bergmann gewandt. (iss)

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