Versorgungszentren beklagen "Anti-MVZ-Gesetz"

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BERLIN (af/sun). Die geplanten Erleichterungen bei Zweigpraxen begrüßt der Bundesverband der Medizinischen Versorgungszentren (BVMZ).

Vorgaben zur Entfernung und zum Leistungsangebot von Erst- und Zweitpraxis sollen fallen. Neu ist auch, dass nicht gemeinnützige Erbringer nichtärztlicher Dialyseeinrichtungen und Genossenschaften künftig MVZ gründen dürfen.

Dennoch ist das Gesetz für den Verband ein "Anti-MVZ-Gesetz". Hauptgrund seien die Einschränkungen bei der Gründungsberechtigung. Künftig sollen die meisten nichtärztlichen GKV-Leistungserbringer mit Ausnahme der Dialyseanbieter keine MVZ mehr gründen dürfen.

Der BVMZ hatte dagegen ein Gutachten bei dem Rechtswissenschaftler Professor Rupert Scholz in Auftrag gegeben. Der war - wie unabhängig davon auch der Deutsche Anwaltsverein - zu dem Ergebnis gekommen, dass der Passus die vom Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit verletzen würde.

"Für die Trägerschaftseinschränkungen bleibt die Regierung eine belastbare Begründung schuldig", sagte BMVZ-Chef Dr. Bernd Köppl der "Ärzte Zeitung".

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