Bedarfsplanung wird zum Forschungsobjekt
Die Bedarfsplanung wird nur vorsichtig nachjustiert. Immerhin schiebt das Gesetz die Versorgungsforschung an.
Veröffentlicht:BERLIN (af/sun). Stadt- und Landkreisgrenzen sollen künftig bei der Bedarfsplanung keine Rolle mehr spielen. Zusätzlich soll die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt werden. Genaueres soll der Gemeinsame Bundesausschuss entwickeln.
Das reicht den Ärzten nicht. "Wir brauchen eine patientenzentrierte Flexibilisierung der Planungsbereiche und eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung", fordert Bundesärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery und bietet dafür gleichzeitig die Expertise der Ärztekammern an.
Dafür sollten die im Gesetz nur optional vorgesehenen Steuerungsgremien auf Landesebene verpflichtend eingeführt, die Ärztekammern daran beteiligt werden.
Kammern stehen am Ende der Reihe
Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes ist die breite Nutzung der Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen zur Versorgungsforschung.
Die Bedarfssteuerung und die Verbesserung der Versorgung, die Krankenhausplanung, aber auch die Entwicklung sektorenübergreifender Ansätze sollen künftig mit diesen Daten unterfüttert werden.
Auf die Daten zugreifen dürfen vom Gemeinsamen Bundesausschuss bis zu den Organisationen der Selbsthilfeverbände zahlreiche Akteure des Gesundheitswesens. Erst ganz zum Schluss sind die Ärzte- und Psychotherapeutenkammern in diese Reihe aufgenommen worden.
Top-Thema Versorgungsgesetz: Landärztegesetz vor dem Finale Kompromiss bei Spezialärzten scheint gefunden Versorgungszentren beklagen "Anti-MVZ-Gesetz" Jetzt soll Leben in den Kassen-Wettbewerb Bedarfsplanung wird zum Forschungsobjekt