Jetzt soll Leben in den Kassen-Wettbewerb

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BERLIN (sun/af). Das Versorgungsstrukturgesetz soll den Wettbewerb unter den Kassen befördern: Dazu sollen sie die Möglichkeit erhalten, ihre Satzungsleistungen auszuweiten. Damit könnten Kassen nach eigenem Ermessen auch rezeptfreie Arzneimittel wieder erstatten.

Das könnte unter anderem das OTC-Geschäft wieder in Schwung bringen. Aktuell wurde im Gesetzentwurf allerdings noch einmal klargestellt, dass "bei den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nur apothekenpflichtige und nicht frei verkäufliche Arzneimittel vorgesehen werden dürfen".

Außer nicht-rezeptpflichtigen Präparaten sollen medizinische Vorsorge- und Rehaleistungen, künstliche Befruchtung, zahnärztliche Behandlungsleistungen und Zahnersatz oder auch Leistungen nicht zugelassener Leistungserbringer als Satzungsleistungen angeboten werden dürfen - vorausgesetzt, die betreffende Leistung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen.

Aber auch auf die Wünsche der Versicherten geht das Versorgungsstrukturgesetz ein: Diese hatten immer wieder die zu langen Wartezeiten auf einen Facharzttermin kritisiert. Hier werden künftig die KVen in die Pflicht genommen.

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