SARS-CoV-2

Vertragsärzte und Kassen wollen Corona-Tests auf Kosten der Steuerzahler

Gesundheitsminister Jens Spahn schwebt vor, dass die Krankenkassen die Massentests auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 bezahlen. Sogar die Vertragsärzte stemmen sich gegen diesen Plan.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Alle sind sich einig, dass mehr auf COVID-19 getestet werden soll. Strittig ist nur, wer für die Kosten aufkommen soll.

Alle sind sich einig, dass mehr auf COVID-19 getestet werden soll. Strittig ist nur, wer für die Kosten aufkommen soll.

© kaprikfoto / stock.adobe.com

Berlin. Vertragsärzte und Krankenkassen sprechen sich dafür aus, die geplante Ausweitung der Tests auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 aus Steuermitteln und nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren.

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband an die Fraktionen des Bundestages und an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages gewandt. Darin bitten sie die Parlamentarier darum, die Kosten für die Testungen sowie den damit verbundenen Aufwand der Vertragsarztpraxen nicht der gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden.

Grund: „Im Ergebnis würden dadurch der gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme von Kosten auferlegt, die aus gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen und den Aufgabenstellungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erwachsen“, heißt es in dem Schreiben, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

60 Millionen Euro für eine Million Tests

Enthalten sind die Regierungspläne im Entwurf des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll.

Damit soll das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden, per Verordnung zu bestimmen, dass die Kassen für ihre Versicherten die Kosten für Tests auf eine Infektion oder die Immunität übernehmen. Ausweislich des Gesetzentwurfs sollen sich die Kosten auf rund 60 Millionen Euro je eine Million zusätzlicher Tests belaufen.

Lesen sie auch

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und GKV-Spitzenverbandsvorstand Stefanie Stoff-Ahnis betonen, dass sie die systematischen bevölkerungsmedizinischen Testungen auch von symptomfreien Menschen aus epidemiologischer Sicht für geboten halten. Mit ihren Strukturen und Instrumenten werde die gemeinsame Selbstverwaltung die Regierung bei diesem Vorhaben unterstützen.

Für die Abrechnung der Tests müssten keine neuen Strukturen aufgebaut werden, argumentieren die Mantelvertragspartner. Es reiche eine eindeutige Fallkennzeichnung.

Krankenhäuser fordern Sicherheiten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht mit dem Gesetzentwurf die Finanzierung von umfassenden Tests von Patienten und Personal in den Krankenhäusern nicht geklärt. Fast alle Bundesländer sähen in ihren Verordnungen breitflächige Testungen im Krankenhaus vor.

Daraus ergebe sich ein Testvolumen von mindestens 500.000 Tests pro Woche. Die Kosten von rund 100 Millionen Euro im Monat seien bislang in den Fallpauschalen nicht einkalkuliert, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Mittwoch in Berlin.

Zudem fordern die Krankenhäuser einen finanziellen Schutzschirm für ambulante Krankenhausleistungen, konkret die Allgemeine spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und die psychiatrischen Instituts- und Hochschulambulanzen.

Für Montag, 11. Mai, ist eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angesetzt. Abschließend beraten und beschlossen werden soll das Gesetz am 14. Mai. Einen Tag später befasst sich der Bundesrat damit. Mitte Juni soll es in Kraft treten.

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Kommunikationsfehler vermeiden

Tipps: So sollten Sie mit Patienten über Risiken und Zahlen sprechen

Lesetipps
Skelettszintigraphie einer betroffenen Patientin mit Osteomalazie in den Hüften (gelb) nach intravenöser Eisentherapie mit Eisencarboxymaltose.

© Roland Haubner/Universitätsklinik für Nuklearmedizin Innsbruck

Beobachtungsstudie

Eisenmangel: Wahl des Eisenpräparats beeinflusst das Frakturrisiko

Markus Frühwein

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Keine Gelbfieberimpfung bei Patienten über 60 Jahren: Stimmt das?

Weltkugel mit Viren

© ImageFlow / stock.adobe.com

Review und Leitlinie

Ambulante antivirale COVID-19-Therapie: Was US-Wissenschaftler empfehlen